
Haftungsausschluss
Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Warum eine Zahl hier von der Rechnung der Behörde abweichen kann
Der Gebührentarif nennt bei 145 von 298 Positionen keinen Betrag, sondern eine Spanne. Innerhalb dieser Spanne setzt die Behörde den Betrag selbst fest. Dazu kommen Auslagen nach Paragraf 2 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr, deren Höhe ebenfalls die Behörde bestimmt. Was am Schalter fällig wird, kann deshalb über dem Wert liegen, der hier steht, ohne dass eine der beiden Zahlen unrichtig wäre.
Dasselbe gilt für die Zuständigkeit. Das Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts ist die maßgebliche Quelle für die 459 Behörden dieses Portals, Stand 28.08.2026. Behörden werden zusammengelegt, ziehen um und ändern Sprechzeiten, ohne dass ein Verzeichnis das am selben Tag abbildet.
Wofür wir einstehen
Wir stehen dafür ein, dass jede Zahl aus der genannten Quelle stammt, mit Fundstelle und Abrufdatum, und dass eine fehlende Angabe als fehlend gekennzeichnet wird statt geschätzt. Wo eine Lücke bleibt, steht sie benannt in der Datenbasis. Wer einen Fehler findet, bekommt ihn korrigiert.
Wir stehen nicht dafür ein, dass eine Behörde denselben Betrag verlangt, dass eine Frist im Einzelfall so läuft wie im Regelfall, oder dass eine Vorschrift seit dem Abrufdatum unverändert geblieben ist. Der Gebührentarif ist zuletzt am 28.08.2026 abgerufen worden.
Keine Rechtsberatung
Die Angaben geben den Wortlaut der genannten Vorschriften wieder und ordnen ihn ein. Eine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz ist damit nicht verbunden und wird nicht angeboten.
Wer eine verbindliche Auskunft zu seinem Fall braucht, bekommt sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, und zwar kostenlos. Welche das ist, steht im Behördenfinder.
Haftung für Inhalte
Als Diensteanbieter sind wir nach Paragraf 7 Absatz 1 Digitale-Dienste-Gesetz für eigene Inhalte verantwortlich. Nach den Paragrafen 8 bis 10 sind wir nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung nach den allgemeinen Gesetzen bleiben davon unberührt und greifen ab dem Zeitpunkt, zu dem wir von einer konkreten Rechtsverletzung erfahren.
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Urheberrecht
Die wiedergegebenen Rechtstexte sind amtliche Werke nach Paragraf 5 Urheberrechtsgesetz und damit gemeinfrei. Die Verzeichnisse und Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts werden mit Quelle und Ausgabestand genannt. Für die eigene Darstellung, die Aufbereitung, die Erklärgrafiken und die Rechner gilt das deutsche Urheberrecht: Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung außerhalb der gesetzlichen Schranken bedürfen unserer Zustimmung.
Wer einzelne Zahlen zitiert, nennt bitte die Quelle, die hier genannt ist, und nicht dieses Portal. Die Fundstelle steht auf jeder Seite darunter.
Verfügbarkeit
Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit besteht nicht. Wir dürfen den Betrieb ändern, einschränken oder einstellen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, ebenso bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Stand: 27.08.2026. Siehe auch Impressum, Datenschutz und Redaktionsrichtlinien.