
Dein Führerschein
Voraussetzungen für den Personenbeförderungsschein
Der P-Schein ist eine Erlaubnis neben deinem Führerschein
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist eine zusätzliche Erlaubnis neben deinem Führerschein, im Alltag Personenbeförderungsschein oder kurz P-Schein genannt. Sie erlaubt dir nicht, ein anderes Fahrzeug zu führen, sondern dasselbe Fahrzeug mit zahlenden Fahrgästen darin. Nachgewiesen wird sie durch ein eigenes Dokument nach Muster 4 der Anlage 8, das du zusätzlich mitführen musst.
- Wofür sie gilt
- Taxi, Mietwagen, gebündelter Bedarfsverkehr und der entgeltlich gefahrene Krankenwagen. Also überall dort, wo die Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz braucht.
- Ab wann
- 21 Jahre, bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen 19. Dazu die Klasse B seit 2 Jahren.
- Wie lange sie gilt
- Höchstens 5 Jahre, dann Verlängerung um jeweils bis zu fünf. Anders als die Klasse B läuft hier die Erlaubnis ab, nicht nur die Karte.
- Was sie kostet
- Beim Amt 40,80 € für Antrag und Erteilung. Untersuchung, Führungszeugnis und Fachkundeprüfung zahlst du daneben, und nicht der Behörde.
Nicht zu verwechseln mit der Klasse D. Die Klasse D ist die Fahrerlaubnis für den Bus. Wer sie oder die D1 hat, braucht die Fahrgastbeförderung gerade nicht, denn § 48 Absatz 2 Nummer 4 nimmt ihn ausdrücklich aus. Der typische Fall ist deshalb der Taxifahrer mit Klasse B, nicht der Busfahrer.
Was fährst du, und mit wem darin?
Taxi, Mietwagen oder gebündelter Bedarfsverkehr
Du brauchst sie. Für diese Beförderung ist eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich.
Krankenwagen, entgeltlich oder geschäftsmäßig
Du brauchst sie. Zusätzlich verlangt § 48 Absatz 4 Nummer 6 einen Nachweis über Erste Hilfe.
Du hast die Klasse D oder D1
Du brauchst sie nicht. Absatz 2 Nummer 4 nimmt dich ausdrücklich aus.
Krankenwagen von Feuerwehr, Rettungsdienst, Katastrophenschutz oder Polizei
Du brauchst sie nicht. Absatz 2 Nummern 1 bis 3 nehmen diese Fahrzeuge aus, den Katastrophenschutz allerdings nur für dessen Zwecke.
Zwei Fälle machen sie nötig, vier machen sie entbehrlich. Entscheidend ist das Fahrzeug und der Zweck der Fahrt, nicht dein Arbeitgeber.
Für welche Fahrten sie vorgeschrieben ist
- Krankenkraftwagen. Wer einen Krankenkraftwagen führt und darin entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördert. (§ 48 Absatz 1)
- Genehmigungspflichtige Beförderung. Wer ein Kraftfahrzeug führt, in dem Fahrgäste befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist. Das trifft auf Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr zu. (§ 48 Absatz 1)
Der Halter darf die Fahrgastbeförderung nicht anordnen oder zulassen, wenn der Fahrer die Erlaubnis nicht besitzt oder die Fachkunde nicht nachgewiesen hat. Das steht in § 48 Absatz 7 und trifft den Betrieb, nicht nur den Fahrer.
In welchen vier Fällen sie entfällt
Die vierte Ausnahme erklärt, warum Busfahrer nie von einem P-Schein sprechen: mit der Klasse D (busse ohne Platzbegrenzung) ist die zusätzliche Erlaubnis entbehrlich. Wer dagegen Taxi fährt, tut das mit der Klasse B und braucht sie deshalb.
Welche Voraussetzungen § 48 Absatz 4 nennt
Welche Untersuchungen die Anlage 5 verlangt
- 1. Ärztliche Untersuchung. Untersuchung darauf, ob Anzeichen für Erkrankungen vorliegen, die die Eignung oder die bedingte Eignung ausschließen können. Der Nachweis wird nach dem Muster der Anlage vorgelegt. Gilt für: Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
- 2. Leistungstest. Zusätzlich besondere Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit. Nachgewiesen durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 oder durch eine amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung. Gilt für: Klassen D, D1, DE, D1E und die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
- 3. Höchstalter der Nachweise. Die Nachweise nach Nummer 1 und 2 dürfen bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein. Gilt für: beide Untersuchungen.
Der Leistungstest prüft fünf Merkmale: Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit. Wann er fällig wird, hängt am Vorgang und am Alter.
Die Grenze liegt für die Fahrgastbeförderung bei 60 Jahren, für die Busklassen bei 50. Wer beides hat, stößt also zu verschiedenen Zeitpunkten auf denselben Test.
Du
01Nachweise sammeln
Ärztliche Untersuchung, Sehtest, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Fahreignungsregister, bei Taxi und Mietwagen die Fachkunde.
Behörde
02Antrag stellen
Bei deiner Fahrerlaubnisbehörde. Die Prüfung des Antrags kostet nach Nummer 201 5,10 €.
Behörde
03Erteilung
Nach Nummer 202.1 35,70 €. Ausgestellt wird ein eigener Führerschein zur Fahrgastbeförderung nach Muster 4 der Anlage 8.
Du und Behörde
04Verlängerung
Vor Ablauf der fünf Jahre, mit erneuten Nachweisen. Nach Nummer 204 28,60 €.
Erteilt wird für höchstens 5 Jahre, danach wiederholt sich der Nachweis. Anders als beim Führerschein läuft hier die Erlaubnis selbst ab.
Was die Verlängerung verlangt
- Geistige und körperliche Eignung nach § 11 Absatz 9 in Verbindung mit Anlage 5.
- Sehvermögen nach § 12 Absatz 6 in Verbindung mit Anlage 6 Nummer 2.
- Führungszeugnis und Auskunft aus dem Fahreignungsregister wie bei der Ersterteilung.
Ab 60. Über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus wird nur verlängert, wenn zusätzlich die Eignung nach Anlage 5 Nummer 2 und 3 nachgewiesen wird. (§ 48 Absatz 6 Satz 2)
Was das Amt für die Fahrgastbeförderung berechnet
Die Änderung eines bestehenden Führerscheins zur Fahrgastbeförderung kostet nach Nummer 205 7,70 €, und sie ist ausdrücklich nicht die Verlängerung: die läuft über Nummer 204.
Zu den Gebühren des Tarifs kommen Auslagen nach § 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt. Der tatsächlich fällige Betrag kann deshalb höher liegen.
Wann sie wieder weg ist
Die Erlaubnis ist zu entziehen, wenn eine der Voraussetzungen aus Absatz 4 fehlt. Sie erlischt mit der Entziehung und ebenso mit der Entziehung der zugrunde liegenden Fahrerlaubnis.
Schon bei Zweifeln. Begründen Tatsachen Zweifel an der Eignung oder an der Gewähr der besonderen Verantwortung, gelten die §§ 11 bis 14 entsprechend. Die Behörde kann ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen. (§ 48 Absatz 8) Die Anordnung solcher Maßnahmen ist selbst gebührenpflichtig, nach Nummer 208.
Häufige Fragen zum Personenbeförderungsschein
- Wer braucht eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?
- Wer einen Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig mit Fahrgästen führt, und wer ein Fahrzeug führt, für dessen Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz nötig ist. Das sind vor allem Taxi, Mietwagen und der gebündelte Bedarfsverkehr.
- Brauche ich sie mit der Klasse D?
- Nein. § 48 Absatz 2 Nummer 4 FeV nimmt ausdrücklich aus, wer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
- Wie alt muss ich sein?
- 21 Jahre, bei einer auf Krankenkraftwagen beschränkten Erlaubnis 19. Dazu kommt der Vorbesitz der Klasse B seit 2 Jahren, bei Krankenkraftwagen seit einem Jahr.
- Wie lange gilt der Personenbeförderungsschein?
- Höchstens 5 Jahre. Auf Antrag wird er jeweils um bis zu fünf Jahre verlängert, wenn Eignung, Sehvermögen und Führungszeugnis erneut vorliegen. Die Verlängerung kostet nach Nummer 204 28,60 €.
- Was ändert sich mit 60?
- Über die Vollendung des 60. Lebensjahres hinaus wird nur verlängert, wer zusätzlich die Eignung nach Anlage 5 Nummer 2 und 3 nachweist, also den Leistungstest besteht.