| 201 | Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch die nach § 21 Absatz 1 FeV zuständige Behörde; Prüfung eines Antrags auf Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, durch die nach § 21 Absatz 1 FeV zuständige Behörde; Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes | 5,10 € |
| 202 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des Führerscheins | - |
| 202.1 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des FührerscheinsErsterteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis, Ersterteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung- bei anlassbezogener Eignungsbegutachtung zusätzlich: 10,20 bis 35,80
| 35,70 € |
| 202.2 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des Führerscheinsauf Grund einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sowie aus einem in Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung aufgeführten Staat, sofern keine Prüfung verlangt wird | 28,10 € |
| 202.3 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des Führerscheinsnach vorangegangener Versagung oder Entziehung der in- oder ausländischen Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nach vorangegangenem Verzicht auf die in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder nach Verhängung einer Sperrfrist | 35,70 € bis 258,50 € |
| 202.4 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des Führerscheinsals Ersatz | 20,40 € bis 38,30 € |
| 202.5 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des Führerscheinsbei der Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts (§ 6 Absatz 6 Satz 2 FeV) | 25,50 € |
| 202.6 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des Führerscheinsbei besonders hohem Aufwand der Feststellung des Besitzstandes | 10,20 € bis 30,70 € |
| 202.7 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des FührerscheinsAusfertigung eines Führerscheins, soweit nicht bereits in den Nummern 202.1 bis 202.5 eingeschlossen, oder einer als Nachweis der Fahrerlaubnis geltenden befristeten Prüfungsbescheinigung (§ 22 Absatz 4 Satz 6 FeV), soweit vom Bewerber veranlasst | 10,20 € |
| 202.8 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des FührerscheinsAusfertigung einer Prüfungsbescheinigung nach § 48a FeV | 7,70 € |
| 202.9 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des FührerscheinsÜberprüfung einer Begleitperson nach § 48a Absatz 5 Satz 2 FeV | 1,50 € bis 10,00 € |
| 202.10 | Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des FührerscheinsErteilung einer Fahrberechtigung für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes | 19,20 € |
| 203 | (weggefallen) | - |
| 204 | Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Eintragung im Führerschein zur Fahrgastbeförderung | 28,60 € |
| 205 | Änderung oder Ergänzung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (ausgenommen Erweiterungen und Verlängerungen) oder Internationalen Führerscheins | 7,70 € |
| 206 | Versagung der Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Versagung der Verlängerung der Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Entziehung, Widerruf oder Rücknahme einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Aberkennung des Rechts oder Feststellung der fehlenden Berechtigung, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; Untersagen des Führens von Fahrzeugen oder Tieren | 33,20 € bis 256,00 € |
| 207 | Entscheidung über die Erteilung, Versagung oder Ersatzausstellung eines Internationalen Führerscheins, gegebenenfalls einschließlich Ausfertigung | 11,20 € bis 15,30 € |
| 208 | Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung oder die Einschränkung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Auflagen nach § 46 FeV; Anordnung von Maßnahmen zur Vorbereitung der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Absatz 9 FeV | 12,80 € bis 25,60 € |
| 209 | Verwarnung nach den Regelungen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a Absatz 2 Nummer 2 StVG), Ermahnung oder Verwarnung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 oder 2 StVG) | 17,90 € |
| 210 | Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar (§ 2a Absatz 2 Nummer 1 StVG) einschließlich der Mitteilungen an das Kraftfahrt-Bundesamt | 25,60 € |
| 211 | (weggefallen) | - |
| 212 | (weggefallen) | - |
| 213 | Entscheidung über eine Ausnahme von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung je Ausnahmetatbestand und je Person | 5,10 € bis 511,00 € |
| 214 | Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich der Anerkennungsurkunde, sowie die Überprüfung | - |
| 214.1 | Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich der Anerkennungsurkunde, sowie die Überprüfungeiner Begutachtungsstelle für Fahreignung nach § 66 FeV | 128,00 € bis 556,00 € |
| 214.2 | Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich der Anerkennungsurkunde, sowie die Überprüfungeiner Sehteststelle nach § 67 FeV | 51,10 € bis 307,00 € |
| 214.3 | Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich der Anerkennungsurkunde, sowie die Überprüfungeiner anderen Stelle nach § 68 FeV | 51,10 € bis 511,00 € |
| 214.4 | Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich der Anerkennungsurkunde, sowie die Überprüfungeines Kurses zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung nach § 70 FeV | 128,00 € bis 556,00 € |
| 214.5 | Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich der Anerkennungsurkunde, sowie die Überprüfung(weggefallen) | - |
| 214.6 | Entscheidung über die Erteilung, Änderung, Versagung, Rücknahme oder Widerruf der Anerkennung, im Falle der Anerkennung einschließlich der Anerkennungsurkunde, sowie die ÜberprüfungAnerkennung als Kursleiter für die Durchführung von besonderen Aufbauseminaren gemäß § 36 FeV | 33,20 € bis 256,00 € |
| 215 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG) | - |
| 215.1 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG)Erteilung der Seminarerlaubnis | 40,90 € |
| 215.2 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG)Erteilung der Seminarerlaubnis nach vorangegangener Versagung, Rücknahme oder Widerruf oder nach vorangegangenem Verzicht | 33,20 € bis 256,00 € |
| 215.3 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG)Berichtigung eines Erlaubnisbescheides | 7,70 € |
| 215.4 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG)Erlaubnisbescheid als Ersatz für einen verlorenen oder unbrauchbar gewordenen, außer den Kosten einer etwaigen öffentlichen Ungültigkeitserklärung | 15,30 € bis 38,30 € |
| 215.5 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG)Rücknahme oder Widerruf der Seminarerlaubnis | 33,20 € bis 256,00 € |
| 215.6 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG)Zwangsweise Einziehung eines Erlaubnisbescheides. Diese Gebühr ist auch fällig, wenn die Voraussetzung für die zwangsweise Einziehung erst nach Einleiten der Zwangsmaßnahme beseitigt worden ist. | 14,30 € bis 286,00 € |
| 215.7 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG)Überprüfung einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (§ 4a Absatz 8 Satz 1 Nummer 1 StVG). Die Gebühr ist auch zu entrichten, wenn die Untersuchung (Überwachung) ohne Verschulden der nach Landesrecht zuständigen Behörde und ohne ausreichende Entschuldigung des Inhabers der Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie am festgesetzten Termin nicht stattfinden oder nicht zu Ende geführt werden konnte. | 30,70 € bis 511,00 € |
| 215.8 | Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (§ 4a Absatz 3 StVG)Versagung der Seminarerlaubnis | 33,20 € bis 256,00 € |
| 216 | Eintragung der Schlüsselzahlen 96, 196 und 197 im Führerschein | 28,60 € |
| 217 | Anerkennung des Trägers einer unabhängigen Stelle | - |
| 217.1 | Anerkennung des Trägers einer unabhängigen StelleAnerkennung des Trägers einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten | 0,00 € bis 250,00 € |
| 217.2 | Anerkennung des Trägers einer unabhängigen StelleAnerkennung des Trägers einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung | 0,00 € bis 250,00 € |