Führerscheindaten

Aus dem Ausland

Umschreibungs-Check für ausländische Führerscheine

Eine Auswahl, eine Antwort. Ob dein Ausstellungsstaat eine Prüfung verlangt, steht in einer Anlage der Fahrerlaubnis-Verordnung, und die ist hier ausgepackt.
Wie sich entscheidet, was du tun musst

Wo wurde dein Führerschein ausgestellt?

In der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum

Dein Führerschein gilt in Deutschland weiter. Keine Umschreibung, keine Prüfung, keine Gebühr.

In einem Staat, der in Anlage 11 FeV steht

Umschreibung möglich. Ob dabei eine Prüfung verlangt wird, hängt am Staat und an deiner Klasse.

In einem Staat, der dort nicht steht

Theoretische und praktische Prüfung sind in der Regel fällig, dazu die Ausbildung, soweit die Behörde sie verlangt.

Der dritte Fall ist der teure. Welcher bei dir gilt, sagt dir die Auswahl darunter.

Über die Prüfung entscheidet der Staat, der den Führerschein ausstellte

Umschreibung heißt, aus einer ausländischen Fahrerlaubnis eine deutsche zu machen. Der ausländische Führerschein wird dabei in der Regel eingezogen. Ob dafür eine Prüfung fällig wird, entscheidet allein der Staat, der ihn ausgestellt hat, nicht deine Fahrpraxis und nicht dein Alter.

EU und EWR
Keine Umschreibung nötig. Die Fahrerlaubnis gilt hier weiter, solange sie gültig ist.
Staat in Anlage 11
Umschreibung ohne Prüfung, oder nur mit einer der beiden. Was genau, steht dort je Staat und Klasse.
Jeder andere Staat
Theoretische und praktische Prüfung. Die Ausbildung darf entfallen, die Prüfung nicht.
Wie lange du Zeit hast
Sechs Monate ab Begründung des Wohnsitzes gilt die ausländische Fahrerlaubnis. Danach fährst du ohne.

Nicht zu verwechseln mit dem Umtausch. Der Umtausch tauscht ein deutsches Dokument gegen ein neues deutsches. Die Umschreibung erzeugt eine neue, deutsche Fahrerlaubnis. Nur die zweite kann eine Prüfung kosten.

Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung führt 86 Staaten und Teilgebiete auf. Bei 73 davon wird gar keine Prüfung verlangt, bei 13 mindestens eine. Die Umschreibung selbst kostet nach Gebührennummer 202.2 28,10 €.

Prüfe, ob für deinen Führerschein eine Prüfung fällig wird

Du wählst den Staat, der deinen Führerschein ausgestellt hat. Heraus kommt, ob die Behörde eine theoretische Prüfung verlangt, eine praktische, beide oder keine, und für welche Klassen das gilt, im Wortlaut der Anlage 11.

86 Staaten und Teilgebiete stehen in Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Steht ein Staat nicht darin, verlangt die Umschreibung beide Prüfungen.

Wiedergabe des Wortlauts der Anlage 11 FeV. Verbindlich entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde. Die Auswahl läuft in deinem Browser, es wird nichts übertragen.

86Staaten und Teilgebiete
73ohne jede Prüfung
28,10 €Gebühr 202.2
21,00 €Theorieprüfung, falls verlangt

Welche deutsche Klasse du am Ende bekommst

Die ausländische Klasse wird in eine deutsche überführt, und die heißt oft anders. Hier steht, was aus was wird.

Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.

Häufige Fragen zur Umschreibung

Kurze Antworten auf das, was am häufigsten gefragt wird. Jede Zahl darin steht auch oben im Text, mit ihrer Fundstelle.
Was kostet die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins?
Die Erteilung auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis kostet nach Gebührennummer 202.2 des Gebührentarifs 28,10 €, sofern keine Prüfung verlangt wird. Wird eine Prüfung verlangt, kommen die Prüfgebühren nach den Nummern 401 und 402 hinzu.
Was gilt, wenn mein Staat nicht in der Liste steht?
Dann verlangt die Umschreibung in der Regel die theoretische und die praktische Prüfung. Anlage 11 zählt abschließend auf, für welche Staaten Erleichterungen gelten.
Gilt die Liste auch für EU-Führerscheine?
Nein. Führerscheine aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum sind ohne Umschreibung gültig. Anlage 11 betrifft die Staaten außerhalb.