
Amt und Gebühren
Ausländischen Führerschein umschreiben
Der Ausstellungsstaat entscheidet, ob eine Prüfung nötig ist
Die Umschreibung überführt eine ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche. Ob dafür eine Prüfung nötig ist und welche, entscheidet der Staat, der den Führerschein ausgestellt hat. Innerhalb der EU entfällt sie ganz.
- Wann du ihn brauchst
- Du hast einen Führerschein aus dem Ausland und lebst jetzt in Deutschland.
- Was er amtlich kostet
- 28,10 € nach Nummer 202.2, dazu Auslagen.
- Wie lange er dauert
- Hängt daran, ob nach Anlage 11 FeV eine Prüfung verlangt wird.
- Worauf er sich stützt
- § 30 und § 31 FeV, Anlage 11 FeV. Zuständig ist deine Fahrerlaubnisbehörde, nicht die Fahrschule.
Nicht zu verwechseln mit dem Umtausch. Beim Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis dieselbe, es wechselt nur das Dokument. Bei der Umschreibung entsteht eine neue, deutsche Fahrerlaubnis, und die alte wird in der Regel eingezogen.
du
01Unterlagen zusammenstellen
Personalausweis oder Reisepass, der ausländische Führerschein und weitere
du und die Behörde
02Antrag stellen
Bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnsitzes, oft nur mit Termin.
du
03Gebühr zahlen
Nummer 202.2 des Gebührentarifs, dazu die Auslagen der Behörde.
Behörde
04Dokument bekommen
Abholen oder zusenden lassen, je nachdem was deine Behörde anbietet.
Hängt daran, ob nach Anlage 11 FeV eine Prüfung verlangt wird.
Was die Behörde für Umschreibung berechnet
Wird eine Prüfung verlangt, kommen die Prüfgebühren nach den Nummern 401 und 402 hinzu.
Was du für Umschreibung mitbringen musst
- Personalausweis oder Reisepass
- der ausländische Führerschein
- Übersetzung, soweit verlangt
- ein biometrisches Passbild
- Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis, soweit eine Prüfung verlangt wird
Hängt daran, ob nach Anlage 11 FeV eine Prüfung verlangt wird.
Rechtsgrundlage: § 30 und § 31 FeV, Anlage 11 FeV
Häufige Fragen zum Umschreibung
- Was kostet die Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis?
- Der Tarif nennt 28,10 €. Dazu kommen Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt.
- Welche Unterlagen sind nötig?
- Personalausweis oder Reisepass; der ausländische Führerschein; Übersetzung, soweit verlangt; ein biometrisches Passbild; Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis, soweit eine Prüfung verlangt wird.
- Wie lange dauert es?
- Hängt daran, ob nach Anlage 11 FeV eine Prüfung verlangt wird.