
Amt und Gebühren
Fahrerlaubnis zum ersten Mal beantragen
Der Antrag steht vor der Ausbildung, nicht danach
Die Ersterteilung ist der Verwaltungsvorgang hinter deinem ersten Führerschein. Du stellst den Antrag, bevor die Ausbildung beginnt, die Behörde prüft Eignung und Nachweise und erteilt die Fahrerlaubnis, sobald du die Prüfung bestanden hast.
- Wann du ihn brauchst
- Du machst deinen ersten Führerschein.
- Was er amtlich kostet
- 40,80 € nach Nummer 202.1, dazu Auslagen.
- Wie lange er dauert
- Der Antrag geht vor der Prüfung ein. Die Behörde gibt die Prüfung frei, sobald sie alles hat.
- Worauf er sich stützt
- § 21 FeV. Zuständig ist deine Fahrerlaubnisbehörde, nicht die Fahrschule.
Nicht zu verwechseln mit der Neuerteilung. Die Ersterteilung ist der erste Führerschein überhaupt. Die Neuerteilung kommt nach einem Entzug und verlangt zusätzlich den Nachweis, dass die Eignung wieder besteht.
du
01Unterlagen zusammenstellen
Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und weitere
du und die Behörde
02Antrag stellen
Bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnsitzes, oft nur mit Termin.
du
03Gebühr zahlen
Nummer 202.1 des Gebührentarifs, dazu die Auslagen der Behörde.
Behörde
04Dokument bekommen
Abholen oder zusenden lassen, je nachdem was deine Behörde anbietet.
Der Antrag geht vor der Prüfung ein. Die Behörde gibt die Prüfung frei, sobald sie alles hat.
Was die Behörde für Ersterteilung berechnet
Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passbild zahlt man außerhalb der Gebühr.
Was du für Ersterteilung mitbringen musst
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passbild
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle
- Bescheinigung über die Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
- bei den Klassen C und D zusätzlich ärztliche Gutachten
Der Antrag geht vor der Prüfung ein. Die Behörde gibt die Prüfung frei, sobald sie alles hat.
Rechtsgrundlage: § 21 FeV
Häufige Fragen zum Ersterteilung
- Was kostet es, eine Fahrerlaubnis erstmals zu beantragen?
- Der Tarif nennt 40,80 €. Dazu kommen Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt.
- Welche Unterlagen sind nötig?
- Personalausweis oder Reisepass; ein biometrisches Passbild; Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle; Bescheinigung über die Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen; bei den Klassen C und D zusätzlich ärztliche Gutachten.
- Wie lange dauert es?
- Der Antrag geht vor der Prüfung ein. Die Behörde gibt die Prüfung frei, sobald sie alles hat.