
Amt und Gebühren
Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
Der Ersatzführerschein ersetzt das Dokument, geprüft wird nichts
Der Ersatzführerschein ist ein neues Dokument für eine Fahrerlaubnis, die du weiter besitzt. Er wird ausgestellt, wenn der Führerschein verloren, gestohlen, zerstört oder unlesbar geworden ist. Geprüft wird dabei nichts, nur ausgestellt.
- Wann du ihn brauchst
- Dein Führerschein ist weg, gestohlen oder nicht mehr lesbar.
- Was er amtlich kostet
- 20,40 € bis 38,30 € nach Nummer 202.4, dazu Auslagen.
- Wie lange er dauert
- Wie beim Umtausch, drei bis fünf Wochen. Viele Behörden stellen auf Wunsch einen vorläufigen Nachweis aus.
- Worauf er sich stützt
- § 25 Absatz 4 FeV. Zuständig ist deine Fahrerlaubnisbehörde, nicht die Fahrschule.
Nicht zu verwechseln mit dem Pflichtumtausch. Der Ersatz kommt, wenn das Dokument abhanden gekommen oder beschädigt ist. Der Pflichtumtausch kommt, wenn es nach Anlage 8e FeV fällig wird. Beide enden mit derselben Karte, laufen aber unter verschiedenen Gebührennummern.
du
01Unterlagen zusammenstellen
Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und weitere
du und die Behörde
02Antrag stellen
Bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnsitzes, oft nur mit Termin.
du
03Gebühr zahlen
Nummer 202.4 des Gebührentarifs, dazu die Auslagen der Behörde.
Behörde
04Dokument bekommen
Abholen oder zusenden lassen, je nachdem was deine Behörde anbietet.
Wie beim Umtausch, drei bis fünf Wochen. Viele Behörden stellen auf Wunsch einen vorläufigen Nachweis aus.
Was die Behörde für Ersatz berechnet
Die Gebührennummer ist ein Rahmen. Was die Behörde daraus macht, entscheidet sie selbst.
Was du für Ersatz mitbringen musst
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passbild
- eidesstattliche Versicherung über den Verlust oder die Anzeige bei Diebstahl
Wie beim Umtausch, drei bis fünf Wochen. Viele Behörden stellen auf Wunsch einen vorläufigen Nachweis aus.
Rechtsgrundlage: § 25 Absatz 4 FeV
Häufige Fragen zum Ersatz
- Was kostet ein neuer Führerschein, wenn der alte weg ist?
- Der Tarif nennt eine Spanne von 20,40 € bis 38,30 €. Dazu kommen Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt.
- Welche Unterlagen sind nötig?
- Personalausweis oder Reisepass; ein biometrisches Passbild; eidesstattliche Versicherung über den Verlust oder die Anzeige bei Diebstahl.
- Wie lange dauert es?
- Wie beim Umtausch, drei bis fünf Wochen. Viele Behörden stellen auf Wunsch einen vorläufigen Nachweis aus.