Führerscheindaten

Amt und Gebühren

Fahrerlaubnis nach Entziehung neu beantragen

Was kostet die Neuerteilung nach einer Entziehung? Mit Gebührennummer, Rechtsgrundlage und der Liste dessen, was du mitbringen musst.

Die Neuerteilung verlangt den Nachweis der Eignung erneut

Die Neuerteilung ist der Weg zurück, nachdem die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder du auf sie verzichtet hast. Die Behörde prüft dabei erneut die Eignung, und je nach Anlass gehören eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder eine neue Fahrprüfung dazu.

Wann du ihn brauchst
Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen und du willst sie zurück.
Was er amtlich kostet
40,80 € bis 263,60 € nach Nummer 202.3, dazu Auslagen.
Wie lange er dauert
Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Danach entscheidet die Behörde über die Eignung.
Worauf er sich stützt
§ 20 FeV. Zuständig ist deine Fahrerlaubnisbehörde, nicht die Fahrschule.

Nicht zu verwechseln mit der Ersterteilung. Beide enden mit einer erteilten Fahrerlaubnis. Die Neuerteilung setzt aber voraus, dass eine Sperrfrist abgelaufen ist und die Eignung wieder nachgewiesen wurde.

Der Gebührentarif nennt für diesen Vorgang eine Spanne von 40,80 € bis 263,60 €. Welchen Betrag du zahlst, entscheidet deine Behörde. Grundlage ist § 20 FeV. Zuständig ist eine von 459 Fahrerlaubnisbehörden.
40,80 bis 263,60 €Gebühr nach Tarif
202.3Gebührennummer
3Unterlagen
RahmenArt der Gebühr
So läuft der Vorgang ab
  1. du

    01Unterlagen zusammenstellen

    Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und weitere

  2. du und die Behörde

    02Antrag stellen

    Bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnsitzes, oft nur mit Termin.

  3. du

    03Gebühr zahlen

    Nummer 202.3 des Gebührentarifs, dazu die Auslagen der Behörde.

  4. Behörde

    04Dokument bekommen

    Abholen oder zusenden lassen, je nachdem was deine Behörde anbietet.

Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Danach entscheidet die Behörde über die Eignung.

Was die Behörde für Neuerteilung berechnet

Der Wortlaut des Gebührentarifs, Position für Position. Ein fester Betrag gilt überall gleich, bei einer Spanne entscheidet deine Behörde nach Aufwand.
NummerBezeichnung im TarifBetrag
201Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch die nach § 21 Absatz 1 FeV zuständige Behörde; Prüfung eines Antrags auf Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, durch die nach § 21 Absatz 1 FeV zuständige Behörde; Prüfung eines Antrags auf Erteilung einer Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes5,10 €
202.3nach vorangegangener Versagung oder Entziehung der in- oder ausländischen Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, nach vorangegangenem Verzicht auf die in- oder ausländische Fahrerlaubnis oder nach Verhängung einer Sperrfristzu: Erteilung einer Fahrerlaubnis oder Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Erteilung einer Fahrberechtigung, Erteilung des Rechts, von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, und/oder Ausfertigung des Führerscheins35,70 € bis 258,50 €
Zusammen40,80 € bis 263,60 €

Die Gebührennummer ist der weiteste Rahmen des ganzen Tarifs. Ein Gutachten zahlt man zusätzlich und außerhalb der Gebühr.

Was du für Neuerteilung mitbringen musst

Die Liste stammt aus der Vorschrift, nicht aus einem Erfahrungsbericht. Manche Behörde verlangt zusätzlich etwas, keine verlangt weniger.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Passbild
  • je nach Anlass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung

Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Danach entscheidet die Behörde über die Eignung.

Rechtsgrundlage: § 20 FeV

Häufige Fragen zum Neuerteilung

Was kostet die Neuerteilung nach einer Entziehung?
Der Tarif nennt eine Spanne von 40,80 € bis 263,60 €. Dazu kommen Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt.
Welche Unterlagen sind nötig?
Personalausweis oder Reisepass; ein biometrisches Passbild; je nach Anlass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.
Wie lange dauert es?
Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Danach entscheidet die Behörde über die Eignung.