
Amt und Gebühren
Fahrerlaubnis nach Entziehung neu beantragen
Die Neuerteilung verlangt den Nachweis der Eignung erneut
Die Neuerteilung ist der Weg zurück, nachdem die Fahrerlaubnis entzogen wurde oder du auf sie verzichtet hast. Die Behörde prüft dabei erneut die Eignung, und je nach Anlass gehören eine medizinisch-psychologische Untersuchung oder eine neue Fahrprüfung dazu.
- Wann du ihn brauchst
- Dir wurde die Fahrerlaubnis entzogen und du willst sie zurück.
- Was er amtlich kostet
- 40,80 € bis 263,60 € nach Nummer 202.3, dazu Auslagen.
- Wie lange er dauert
- Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Danach entscheidet die Behörde über die Eignung.
- Worauf er sich stützt
- § 20 FeV. Zuständig ist deine Fahrerlaubnisbehörde, nicht die Fahrschule.
Nicht zu verwechseln mit der Ersterteilung. Beide enden mit einer erteilten Fahrerlaubnis. Die Neuerteilung setzt aber voraus, dass eine Sperrfrist abgelaufen ist und die Eignung wieder nachgewiesen wurde.
du
01Unterlagen zusammenstellen
Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passbild und weitere
du und die Behörde
02Antrag stellen
Bei der Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnsitzes, oft nur mit Termin.
du
03Gebühr zahlen
Nummer 202.3 des Gebührentarifs, dazu die Auslagen der Behörde.
Behörde
04Dokument bekommen
Abholen oder zusenden lassen, je nachdem was deine Behörde anbietet.
Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Danach entscheidet die Behörde über die Eignung.
Was die Behörde für Neuerteilung berechnet
Die Gebührennummer ist der weiteste Rahmen des ganzen Tarifs. Ein Gutachten zahlt man zusätzlich und außerhalb der Gebühr.
Was du für Neuerteilung mitbringen musst
- Personalausweis oder Reisepass
- ein biometrisches Passbild
- je nach Anlass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Danach entscheidet die Behörde über die Eignung.
Rechtsgrundlage: § 20 FeV
Häufige Fragen zum Neuerteilung
- Was kostet die Neuerteilung nach einer Entziehung?
- Der Tarif nennt eine Spanne von 40,80 € bis 263,60 €. Dazu kommen Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt.
- Welche Unterlagen sind nötig?
- Personalausweis oder Reisepass; ein biometrisches Passbild; je nach Anlass ein Gutachten einer Begutachtungsstelle für Fahreignung.
- Wie lange dauert es?
- Die Sperrfrist muss abgelaufen sein. Danach entscheidet die Behörde über die Eignung.