Führerscheindaten

Dein Führerschein

Schlüsselzahlen im Führerschein

In Feld 12 auf der Rückseite stehen Codes wie 01, 78 oder 95. Sie beschränken oder erweitern deine Fahrerlaubnis, und was sie heißen, steht in einer Anlage der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Eine Schlüsselzahl beschränkt oder erweitert deine Fahrerlaubnis

Eine Schlüsselzahl ist ein Code, der deine Fahrerlaubnis genauer beschreibt: Sie beschränkt sie, erweitert sie oder hält eine Auflage fest. Statt einen Satz auf die Karte zu drucken, steht dort eine Zahl, und was sie bedeutet, steht in der Verordnung. So versteht jede Polizei in Europa dieselbe Karte.

Harmonisiert
Zahlen unter 100. Sie bedeuten in jedem Mitgliedstaat dasselbe, und darauf beruht die gegenseitige Anerkennung.
National
Zahlen ab 100. Sie gelten nur im Inland und berechtigen jenseits der Grenze zu nichts.
Beschränkung oder Erweiterung
Die 78 nimmt etwas weg, nämlich das Schaltgetriebe. Die 196 gibt etwas dazu, nämlich Krafträder bis 125 Kubikzentimeter.
Mit Punkt dahinter
Verfeinerungen der Zahl davor: 01 ist die Sehhilfe, 01.01 die Brille, 01.02 die Kontaktlinsen.

Nicht zu verwechseln mit der Fahrerlaubnisklasse. Die Klasse sagt, welche Fahrzeuge du führen darfst. Die Schlüsselzahl sagt, unter welcher Bedingung. Beide stehen nebeneinander in derselben Zeile.

Anlage 9 FeV führt 157 Schlüsselzahlen: 117 harmonisierte, die in der ganzen Europäischen Union dasselbe bedeuten, 24 nationale ab 100, die nur im Inland gelten, und 16 entfallene.
Feld 12wo sie stehen
117unionsweit
24nur im Inland
16entfallen

Wo die Zahlen stehen und für welche Klasse sie gelten

Die Stelle auf der Karte entscheidet über die Reichweite.
Wo die Schlüsselzahlen stehen
Klasse101112AMA1BBE7801.01für alle Klassen

Feld 12 steht rechts neben der Tabelle der Klassen. Eine Zahl in der Zeile einer Klasse gilt nur für diese Klasse, eine Zahl unter dem Strich für alle.

Feld 12 steht auf der Rückseite, rechts neben der Tabelle der Klassen. Eine Zahl in der Zeile einer Klasse gilt nur für diese Klasse. Eine Zahl in der untersten Zeile, unterhalb des Striches, gilt für alle. Wer also die 01 in der letzten Zeile hat, braucht die Sehhilfe für jedes Fahrzeug, das er führen darf.

Zahlen mit einem Punkt sind Verfeinerungen der Zahl davor: 01 ist die Korrektur des Sehvermögens, 01.01 die Brille, 01.02 die Kontaktlinsen. Die Behörde trägt die feinere ein, wenn sie das Erforderliche genauer beschreibt.

Die Zahlen, die in der ganzen Union gelten

Harmonisierte Schlüsselzahlen. Sie bedeuten in jedem Mitgliedstaat dasselbe, und darauf beruht die gegenseitige Anerkennung.
ZahlBedeutung
01Korrektur des Sehvermögens und/oder Augenschutz
01.01Brille
01.02Kontaktlinse(n)
01.03Schutzbrille
01.05Augenschutz
01.06Brille oder Kontaktlinsen
01.07Spezifische optische Hilfe
02Hörhilfe/Kommunikationshilfe
03Prothese/Orthese der Gliedmaßen
03.01Prothese/Orthese der Arme
03.02Prothese/Orthese der Beine
10Angepasste Schaltung
10.02Automatische Wahl des Getriebeganges
10.04Angepasste Schalteinrichtungen
15Angepasste Kupplung
15.01Angepasstes Kupplungspedal
15.02Handkupplung
15.03Automatische Kupplung
15.04Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Kupplungspedals zu verhindern
20Angepasste Bremsmechanismen
20.01Angepasstes Bremspedal
20.03Bremspedal, geeignet für Betätigung mit dem linken Fuß
20.04Bremspedal mit Gleitschiene
20.05Bremspedal (Kipppedal)
20.06Mit der Hand betätigte Bremse
20.07Bremsbetätigung mit maximaler Kraft von … N(*) (z. B.: ‚20.07(300N)‘)
20.09Angepasste Feststellbremse
20.12Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Bremspedals zu verhindern
20.13Mit dem Knie betätigte Bremse
20.14Durch Fremdkraft unterstützte Bremsanlage
25Angepasste Beschleunigungsmechanismen
25.01Angepasstes Gaspedal
25.03Gaspedal (Kipppedal)
25.04Handgas
25.05Mit dem Knie betätigter Gashebel
25.06Durch Fremdkraft unterstützte Betätigung des Gaspedals/-hebels
25.08Gaspedal links
25.09Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gaspedals zu verhindern
31Anpassungen und Sicherungen der Pedale
31.01Extrasatz Parallelpedale
31.02Pedale auf der gleichen (oder fast gleichen) Ebene
31.03Maßnahme, um eine Blockierung oder Betätigung des Gas- und des Bremspedals zu verhindern, wenn Pedale nicht mit dem Fuß betätigt werden
31.04Bodenerhöhung
32Kombinierte Beschleunigungs- und Betriebsbremsvorrichtungen
32.01Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit einer Hand betätigte Vorrichtung
32.02Gas und Betriebsbremse als kombinierte, mit Fremdkraft betätigte Vorrichtung
33Kombinierte Betriebsbrems-, Beschleunigungs- und Lenkvorrichtungen
33.01Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit einer Hand betätigte Vorrichtung
33.02Gas, Betriebsbremse und Lenkung als kombinierte, mit Fremdkraft mit zwei Händen betätigte Vorrichtung
35Angepasste Bedienvorrichtungen (Schalter für Licht, Scheibenwischer/-waschanlage, akustisches Signal, Fahrtrichtungsanzeiger usw.)
35.02Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.03Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der linken Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.04Gebrauch der Bedienvorrichtung mit der rechten Hand möglich, ohne Lenkvorrichtung loszulassen
35.05Gebrauch der Bedienvorrichtung möglich, ohne Lenkvorrichtung und Beschleunigungs- und Bremsvorrichtungen loszulassen
40Angepasste Lenkung
40.01Lenkung mit maximaler Kraft von … N(*) (z. B.: ‚40.01(140N)‘)
40.05Angepasstes Lenkrad (mit verbreitertem/verstärktem Lenkradteil; verkleinertem Durchmesser usw.)
40.06Angepasste Position des Lenkrads
40.09Fußlenkung
40.11Assistenzeinrichtung am Lenkrad
40.14Andersartig angepasstes, mit einer Hand/einem Arm bedientes Lenksystem
40.15Andersartig angepasstes, mit zwei Händen/Armen bedientes Lenksystem
42Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten/zur Seite
42.01Angepasste Einrichtung für die Sicht nach hinten
42.03Zusätzliche Innenvorrichtung zur Erweiterung der Sicht zur Seite
42.05Einrichtung für die Sicht in den toten Winkel
43Sitzposition des Fahrzeugführers
43.01Höhe des Fahrersitzes für normale Sicht und in normalem Abstand zum Lenkrad und zu den Pedalen
43.02Der Körperform angepasster Sitz
43.03Fahrersitz mit Seitenstützen zur Verbesserung der Stabilität
43.04Fahrersitz mit Armlehne
43.06Angepasster Sicherheitsgurt
43.07Sicherheitsgurte mit Unterstützung zur Verbesserung der Stabilität
44Anpassungen an Krafträdern (obligatorische Verwendung von Untercodes)
44.01Einzeln gesteuerte Bremsen
44.02Angepasste Vorderradbremse
44.03Angepasste Hinterradbremse
44.04Angepasste Beschleunigungsvorrichtung
44.05Angepasste Handschaltung und Handkupplung*
44.06Angepasster Rückspiegel*
44.07Angepasste Kontrolleinrichtungen*
44.08Sitzhöhe muss im Sitzen die Berührung des Bodens mit beiden Füßen gleichzeitig sowie das Balancieren des Kraftrades beim Anhalten und Stehen ermöglichen
44.09Maximale Betätigungskraft der Vorderradbremse … N(*) (z. B. ‚44.09(140N)‘)
44.10Maximale Betätigungskraft der Hinterradbremse … N(*) (z. B. ‚44.10(240N)‘)
44.11Angepasste Fußraste
44.12Angepasster Handgriff
45Kraftrad nur mit Seitenwagen
46Nur dreirädrige Kraftfahrzeuge
47Beschränkt auf Fahrzeuge mit mehr als zwei Rädern, die vom Fahrer beim Anfahren, Anhalten und Stehen nicht im Gleichgewicht ausbalanciert werden müssen
50Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug/eine bestimmte Fahrgestellnummer (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer)
51Nur ein bestimmtes Fahrzeug (amtliches Kennzeichen)*
61Beschränkung auf Fahrten bei Tag (z. B. eine Stunde nach Sonnenaufgang und eine Stunde vor Sonnenuntergang)
62Beschränkung auf Fahrten in einem Umkreis von … km vom Wohnsitz oder innerorts in …/innerhalb der Region …
63Fahren ohne Beifahrer
64Beschränkt auf Fahrten mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als … km/h
65Fahren nur mit Beifahrer, der im Besitz eines Führerscheins von mindestens der gleichwertigen Klasse sein muss
66Ohne Anhänger
67Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt
68Kein Alkohol
69Beschränkt auf Fahrzeuge mit einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre gemäß EN 50436
70Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … (EU/UN-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z. B. „70.0123456789.NL“)
71Duplikat des Führerscheins Nummer … (EU/UN-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittlandes, z. B. „71.987654321.HR“)
73Nur für vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse B (B1)
78Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
79 (…)Nur Fahrzeuge, die den in Klammern angegebenen Spezifikationen entsprechen, bei Anwendung von Artikel 13 der Richtlinie 2006/126/EG
79.01Nur zweirädrige Fahrzeuge mit oder ohne Beiwagen
79.02Nur dreirädrige Fahrzeuge der Klasse AM oder vierrädrige Leichtfahrzeuge der Klasse AM
79.03Nur dreirädrige Fahrzeuge
79.04Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
79.05Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg
79.06Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3 500 kg übersteigt
80Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
81Nur für Inhaber einer Fahrerlaubnis für zweirädrige Krafträder der Klasse A, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
95Kraftfahrerin/Kraftfahrer, die/der Inhaberin/Inhaber eines Befähigungsnachweises ist und die Befähigungspflicht nach dem Gesetz über die Grundqualifikation und die Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr bis zum … erfüllt [zum Beispiel: 95(01.01.14)]
96Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse einer derartigen Kombination mehr als 3 500 kg, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt.
97Berechtigt nicht zum Führen eines Fahrzeugs der Klasse C1, das in den Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates fällt
99.01Sonderausfertigung, nur für die Dauer des vorübergehenden Schutzes gültig (Ersatz für verlorenen oder gestohlenen ukrainischen Führerschein)

Die Zahlen, die nur in Deutschland gelten

Nationale Schlüsselzahlen ab 100. Jenseits der Grenze berechtigen sie zu nichts.
ZahlBedeutung
104Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen
171Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste
172Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste
174Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm
176Auflage: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
177Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Zusatzangaben nach mitzuführendem Anhang zum Führerschein
178Auflage zur Klasse D oder D1: Nur Fahrten im Linienverkehr
179Auflage: Klasse D1 nur für Fahrten, bei denen überwiegend Familienangehörige befördert werden
181Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S (seit dem 19.1.2013 AM)
182Auflagen zu den Klassen D1, D1E, D und DE: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen, nur im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses von der Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen, entfallen nach Abschluss der Ausbildung auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres.
184Auflagen: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; die Fahrerlaubnis ist durch einen gültigen Führerschein nachzuweisen, der während des Begleitens mitzuführen und zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen ist, b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und c) nicht unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes genannten berauschenden Mittels steht. Nummer 2 Buchstabe c gilt nicht, wenn die Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt.
185Auflagen zu den Klassen C und CE: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflagen nach Nummer 1 und 2 entfallen, auch vor Vollendung des 21. Lebensjahres, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
186Auflagen zu den Klassen D1 und D1E: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland und 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat.
187Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur 1. bei Fahrten im Inland, 2. im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden und 3. bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42, 43 und 44 Personenbeförderungsgesetz bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometern oder bei Fahrten ohne Fahrgäste. Die Auflage nach Nummer 1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 21. Lebensjahr vollendet und die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
188Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
189Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur bei Einsatzfahrten oder vom Vorgesetzten angeordneten Übungsfahrten und Schulungsfahrten mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes.
190Auflage zu der Klasse C: Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
191Auflage zu der Klasse D: Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres nur im Inland und nur für das Führen von Fahrzeugen, die zu Reparatur- oder Wartungszwecken in gewerbliche Fahrzeugwerkstätten verbracht und dort auf Anweisung eines Vorgesetzten Prüfungen auf der Straße unterzogen werden.
193Auflagen zu den Klassen D und DE: Bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 PBefG bei Linienlängen von bis zu 50 Kilometer nach beschleunigter Grundqualifikation nach § 2 Absatz 2 BKrFQG.
194Klasse B berechtigt im Inland a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1 b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.
195Auflage zu der Klasse AM: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland.
196Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
197Die Prüfung wurde auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe wurde absolviert (§ 17a FeV).

Das ist der Unterschied, der im Urlaub zählt. Wer eine nationale Zahl als Erweiterung seiner Fahrerlaubnis nutzt, etwa die 196 für Krafträder bis 125 Kubikzentimeter, darf damit nur im Inland fahren.

Zahlen, die es nicht mehr gibt

Für die harmonisierten nennt die Anlage, welche Zahl bei einem neuen Führerschein an ihre Stelle tritt. Beim Umtausch trägt die Behörde die neue ein.
ZahlBedeutungHeute
05.01Nur bei Tageslicht61
05.02In einem Umkreis von … km des Wohnsitzes oder innerorts/innerhalb der Region …62
05.03Ohne Beifahrer/Sozius63
05.04Beschränkt auf eine höchstzulässige Geschwindigkeit von nicht mehr als … km/h64
05.05Nur mit Beifahrer, der im Besitz der Fahrerlaubnis ist65
05.06Ohne Anhänger66
05.07Nicht gültig auf Autobahnen67
05.08Kein Alkohol68
30Angepasste kombinierte Brems- und Beschleunigungsmechanismen32, ggf. in Kombination mit 20 und/oder 25
72Nur Fahrzeuge der Klasse A mit einem Hubraum von höchstens 125 cm und einer Motorleistung von höchstens 11 kW (A1)79.05
74Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7 500 kg (C1)entfällt
75Nur Fahrzeuge der Klasse D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1)entfällt
76Nur Fahrzeuge der Klasse C mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 7 500 kg (C1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 750 kg mitführen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen (C1E)entfällt
77Nur Fahrzeuge der Kategorie D mit höchstens 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (D1), die einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg mitführen, sofern a) die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und b) der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet wird (D1E)entfällt
90Codes, die in Kombination mit Codes für an dem Fahrzeug vorgenommene Anpassungen verwendet werdenentfällt
192Berechtigt abweichend von § 6 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung zum Führen von Fahrzeugen der Fahrerlaubnisklasse B, deren zulässige Gesamtmasse 3 500 kg übersteigt, jedoch nicht mehr als 4 250 kg beträgt, soweit 1. die Fahrzeuge a) elektrisch betrieben und b) im Bereich Gütertransport eingesetzt sind und 2. der Inhaber der Fahrerlaubnis an einer zusätzlichen Fahrzeugeinweisung teilgenommen hat.ersatzlos

Bis wann dein alter Führerschein getauscht sein muss

Häufige Fragen zu den Schlüsselzahlen

Kurze Antworten auf das, was am häufigsten gefragt wird. Jede Zahl darin steht auch oben im Text, mit ihrer Fundstelle.
Wo stehen die Schlüsselzahlen auf dem Führerschein?
Auf der Rückseite, in Feld 12. Steht die Zahl in der Zeile einer Klasse, gilt sie nur für diese. Steht sie in der untersten Zeile, gilt sie für alle Klassen.
Was bedeutet die 78 auf dem Führerschein?
Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe. Wer sie stehen hat, darf kein Fahrzeug mit Schaltgetriebe führen. Über die Schlüsselzahl 197 lässt sich das seit 2021 wieder auflösen, ohne die Prüfung zu wiederholen.
Was bedeutet die 95?
Die Berufskraftfahrerqualifikation. Sie steht bei den Klassen C und D und ist alle fünf Jahre durch Weiterbildung zu erneuern. Ohne sie darf gewerblich kein Güter- oder Personenverkehr gefahren werden.
Gelten die Zahlen auch im Ausland?
Die harmonisierten schon, das ist ihr Zweck: 117 Codes bedeuten in der ganzen Union dasselbe. Die nationalen ab 100 gelten nur im Inland, davon führt die Anlage 24.
Meine Zahl steht nicht in der Liste, was nun?
Dann ist sie wahrscheinlich entfallen. 16 Schlüsselzahlen sind abgeschafft worden, und für die harmonisierten nennt die Anlage, welche Zahl bei einem neuen Führerschein an ihre Stelle tritt. Beim Umtausch trägt die Behörde die neue ein.