
Führerschein machen
Schlüsselzahl 196: Krafträder bis 125 cm³ mit der Klasse B
Was die Schlüsselzahl 196 umfasst und was nicht
Die Schlüsselzahl 196 erlaubt 125er mit dem Autoführerschein, ohne Motorradprüfung. Dafür endet die Berechtigung an der deutschen Grenze.
- Was du fahren darfst
- Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum.
- Ab wann
- 25 Jahre und mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B.
- Was eingeschlossen ist
- Keine weitere Klasse. Sie steht für sich.
- Wie du sie bekommst
- Ohne Prüfung, mit einer Schulung: neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten.
Nicht zu verwechseln mit der Klasse A1. Die 196 kostet keine Prüfung, gilt aber nur in Deutschland und nur, solange die Klasse B gilt. Die A1 kostet eine Prüfung und gilt überall in der EU.
Willst du ein Motorrad bis 125 cm³ fahren?
Du bist 25 und hast die Klasse B seit fünf Jahren
Schlüsselzahl 196: neun Unterrichtseinheiten Schulung, keine Prüfung. Die Berechtigung gilt nur in Deutschland.
Du erfüllst das nicht oder willst im Ausland fahren
Klasse A1: eigene Fahrerlaubnis ab 16, mit theoretischer und praktischer Prüfung. Sie gilt in der ganzen EU.
Beide Wege führen auf dieselbe Maschine. Der eine kostet eine Prüfung, der andere die Fahrt ins Ausland.
Welche Fahrzeuge die Schlüsselzahl 196 abdeckt
- Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum
- Motorleistung höchstens 11 kW
- Verhältnis Leistung zu Gewicht höchstens 0,1 kW je Kilogramm
- Berechtigung gilt nur im Inland
Ab welchem Alter du die Schlüsselzahl 196 bekommst
Mindestalter. 25 Jahre und mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B. Grundlage ist Paragraf 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Zeile der Tabelle in Absatz 1.
Was sie einschließt. Paragraf 6 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung nennt für die Schlüsselzahl 196 keine weiteren Klassen.
Keine Prüfung, sondern eine Schulung. Die Berechtigung gilt nur im Inland.
Welche Schulung die Schlüsselzahl 196 verlangt
Wie viel Ausbildung für die Schlüsselzahl 196 vorgeschrieben ist
Für die Schlüsselzahl 196 schreibt die Ausbildungsordnung keine Doppelstunden vor. Vorgeschrieben ist stattdessen eine Schulung: neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten, mindestens vier Einheiten Theorie und mindestens fünf Einheiten fahrpraktische Übungen. Eine Prüfung findet nicht statt, die Behörde trägt die Schlüsselzahl anschließend in den Führerschein ein.
Diesen Pflichtumfang schreibt die Ordnung für keine andere Klasse in gleicher Höhe vor.
Bei den Theoriestunden liegt die Schlüsselzahl 196 auf Rang 0 von 20. Am meisten verlangt die Klasse D mit 30 Doppelstunden.
Wie gut du sehen musst. Der Sehtest ist bestanden, wenn du mit oder ohne Brille auf beiden Augen 0,7 erreichst. Wer darunter bleibt, geht zum Augenarzt, und dort genügt eine Sehschärfe von 0,5 auf dem besseren Auge, dazu ein Gesichtsfeld von 120 Grad. Durchgefallen ist damit niemand: der Test entscheidet nur, welcher Weg folgt. Nachzulesen in § 12 Absatz 2 FeV, Anlage 6 Nummer 1. Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung höchstens 2 Jahre alt sein.
Was die Eintragung der Schlüsselzahl 196 amtlich kostet
Eine praktische Prüfung ist für diese Klasse nicht vorgeschrieben. Die Eintragung im Führerschein kostet nach Nummer 216 28,60 €. Dazu die Gebühren der Behörde für Antrag und Erteilung, für alle Klassen gleich: 40,80 € nach den Nummern 201 und 202.1.
Häufige Fragen zur Schlüsselzahl 196
- Ab welchem Alter gilt die Schlüsselzahl 196?
- 25 Jahre und mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B
- Was darf ich mit der Schlüsselzahl 196 fahren?
- Krafträder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum. Motorleistung höchstens 11 kW. Verhältnis Leistung zu Gewicht höchstens 0,1 kW je Kilogramm. Berechtigung gilt nur im Inland.