
Führerschein machen
Klasse A: Krafträder ohne Leistungsgrenze
Was die Klasse A umfasst und was nicht
Die Klasse A ist die Motorradfahrerlaubnis ohne Leistungsgrenze. Darüber gibt es keine Klasse mehr. Wer sie hat, darf außerdem die Klassen AM und A1 und A2 führen, ohne eine weitere Prüfung.
- Was du fahren darfst
- Krafträder über 50 Kubikzentimeter Hubraum oder über 45 km/h.
- Ab wann
- 24 Jahre bei direktem Zugang, 20 Jahre nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW.
- Was eingeschlossen ist
- Die Klassen AM, A1, A2, ohne eigene Prüfung.
- Wie du sie bekommst
- Theoretische und praktische Prüfung, dazu 16 Doppelstunden Unterricht.
Nicht zu verwechseln mit der Klasse A2. Der Unterschied ist die Leistung, nicht die Größe. Wer die A2 zwei Jahre hat, kommt mit einer praktischen Prüfung zur A, ohne erneute Theorie.
- AMbis 45 km/h
- A1bis 125 cm³
- A2bis 35 kW
- A (diese Seite)ohne Grenze
Zweiräder, von der kleinsten Berechtigung nach rechts. Die Klasse A ist hervorgehoben. Wer eine Klasse rechts davon erwirbt, bekommt diese hier mit.
Welche Fahrzeuge die Klasse A abdeckt
- Krafträder über 50 Kubikzentimeter Hubraum oder über 45 km/h
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW
- Keine Leistungsgrenze nach oben
Ab welchem Alter du die Klasse A machen darfst
Mindestalter. 24 Jahre bei direktem Zugang, 20 Jahre nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW. Grundlage ist Paragraf 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Zeile 4 der Tabelle in Absatz 1.
Der Paragraf nennt für diese Klasse 3 Wege. Der erste ist der gewöhnliche, die übrigen setzen eine Qualifikation oder eine Berufsausbildung voraus und gehen dafür bis auf 20 Jahre herunter.
Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis, die nach Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nummer 7 Buchstabe b, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 9 Buchstabe b, c, d, e oder f, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 erworben wird, durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen.
Was sie einschließt. Wer die Klasse A besitzt, darf damit auch Fahrzeuge der Klassen AM, A1 und A2 führen. Grundlage ist Paragraf 6 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Das gilt nicht für eine Fahrerlaubnis der Klasse A, die unter Verwendung der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 erteilt wurde.
Wie viel Ausbildung für die Klasse A vorgeschrieben ist
Für die Klasse A kommen 4 Doppelstunden Zusatzstoff hinzu, macht 16 Doppelstunden Theorie. Dazu 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit, je 45 Minuten, nach Anlage 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung.
Denselben Pflichtumfang schreibt die Ordnung für Klasse A1 und Klasse A2 vor. Was die Klasse A von diesen unterscheidet, ist nicht die Ausbildung, sondern das Mindestalter und das Fahrzeug.
Bei den Theoriestunden liegt die Klasse A auf Rang 8 von 20, bei den Sonderfahrten auf Rang 4 der 11 Klassen mit Sonderfahrten. Am meisten verlangt die Klasse D mit 30 Doppelstunden.
Die Behörde verlangt außerdem einen Sehtest bei einer anerkannten Sehteststelle nach § 12 Absatz 2 FeV und eine Schulung in Erster Hilfe über neun Unterrichtseinheiten nach § 19 Absatz 1 FeV. Beides muss vorliegen, bevor sie die Klasse A erteilt, und was es kostet, steht in keiner Vorschrift. Wer welchen Posten festlegt
Wie gut du sehen musst. Der Sehtest ist bestanden, wenn du mit oder ohne Brille auf beiden Augen 0,7 erreichst. Wer darunter bleibt, geht zum Augenarzt, und dort genügt eine Sehschärfe von 0,5 auf dem besseren Auge, dazu ein Gesichtsfeld von 120 Grad. Durchgefallen ist damit niemand: der Test entscheidet nur, welcher Weg folgt. Nachzulesen in § 12 Absatz 2 FeV, Anlage 6 Nummer 1. Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung höchstens 2 Jahre alt sein.
Wie du mit Vorbesitz zur Klasse A kommst
Gerechnet in Fahrstunden zu 45 Minuten. Gespart wird nur bei den besonderen Ausbildungsfahrten, nicht bei den Übungsstunden davor: deren Zahl legt die Fahrschule fest, wenn sie dich für prüfungsreif hält.
Vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 15 Absatz 3 FeV. Wer länger wartet, wird wie beim Ersterwerb ausgebildet.
Was die Prüfung der Klasse A amtlich kostet
Die theoretische Prüfung kostet nach den Gebührennummern 401.1 und 401.3 zusammen 21,00 €. Die praktische Prüfung kostet nach Nummer 402.1 136,70 €. Dazu die Gebühren der Behörde für Antrag und Erteilung, für alle Klassen gleich: 40,80 € nach den Nummern 201 und 202.1.
Prüfungen der Klasse A im Jahr 2025
Damit stellt die Klasse A 4,7 Prozent aller praktischen Prüfungen in Deutschland und liegt auf Rang 4 der 18 Klassen, zu denen die Statistik eigene Zahlen ausweist.
Die Quote der Klasse A in jedem Bundesland
Die Spanne zwischen den Ländern ist größer als der Abstand zwischen guten und schlechten Jahren: Hamburg liegt bei 14 Prozent, Rheinland-Pfalz bei 6 Prozent.
Wie sich die Klasse A seit 2016 entwickelt hat
Häufige Fragen zur Klasse A
- Ab welchem Alter gilt die Klasse A?
- 24 Jahre bei direktem Zugang, 20 Jahre nach zwei Jahren Vorbesitz der Klasse A2, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
- Was darf ich mit der Klasse A fahren?
- Krafträder über 50 Kubikzentimeter Hubraum oder über 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 kW. Keine Leistungsgrenze nach oben. Eingeschlossen sind außerdem die Klassen AM, A1, A2.
- Wie viele fallen bei der Klasse A durch?
- Von 88.495 praktischen Antritten wurden 6.976 nicht bestanden, das sind 8 Prozent.