
Aus dem Ausland
Ausländischen Führerschein umschreiben lassen
Umschreiben macht aus einer ausländischen Fahrerlaubnis eine deutsche
Umschreiben heißt, aus einer ausländischen Fahrerlaubnis eine deutsche zu machen. Der alte Führerschein wird dabei abgegeben, und du bekommst einen deutschen mit den deutschen Klassen. Ob dafür eine Prüfung nötig ist, hängt allein am Ausstellungsstaat, nicht an deinen Fahrkünsten.
- Aus der EU oder dem EWR
- Gar keine Umschreibung nötig. Die Fahrerlaubnis gilt hier weiter, solange sie gültig ist.
- Staat in Anlage 11
- Umschreibung ohne Prüfung, oder nur mit einer der beiden Prüfungen. Was genau, steht dort je Staat und Klasse.
- Staat nicht in Anlage 11
- Umschreibung mit beiden Prüfungen, theoretisch und praktisch. Die Ausbildung darf entfallen, die Prüfung nicht.
- Die Sechsmonatsfrist
- Nach der Wohnsitznahme in Deutschland gilt eine ausländische Fahrerlaubnis noch sechs Monate. Danach ist die Umschreibung fällig.
Nicht zu verwechseln mit dem Umtausch. Der Umtausch betrifft einen deutschen Führerschein, der zu alt ist, und ändert nur das Dokument. Die Umschreibung betrifft eine ausländische Fahrerlaubnis und macht daraus eine deutsche.
Wer hat deinen Führerschein ausgestellt?
Ein Staat der EU oder des EWR
Keine Umschreibung nötig. Die Fahrerlaubnis gilt hier weiter, solange sie gültig ist.
Ein Staat aus Anlage 11 FeV
Umschreibung ohne Prüfung, oder nur mit einer der beiden. Was genau, steht dort je Staat und Klasse.
Ein Staat, der dort nicht steht
Umschreibung mit theoretischer und praktischer Prüfung. Die Ausbildung darf entfallen, die Prüfung nicht.
Die Frage nach dem Ausstellungsstaat entscheidet alles Weitere. Deine Fahrpraxis spielt dabei keine Rolle.
Führerscheine aus der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum stehen nicht in dieser Liste. Sie sind in Deutschland ohne Umschreibung gültig. Steht ein Staat nicht in der Anlage, verlangt die Umschreibung in der Regel beide Prüfungen.
Staaten mit eigenem Eintrag
Australien: die Teilgebiete einzeln
Vereinigte Staaten: die Teilgebiete einzeln
Kanada: die Teilgebiete einzeln
Die amtlichen Anmerkungen zur Anlage
- 1)Soweit in der Spalte "Klasse(n)" nicht "alle", sondern nur eine bestimmte Klasse oder bestimmte Klassen genannt sind, erfolgt aufgrund dieser Klasse(n) nur die Erteilung der Klasse B.
- 2)Deutschland unterhält keine diplomatischen Beziehungen zu Taiwan.
- 3)Beinhaltet Pkw-Klasse.
- 4)In den Fällen, in denen die Klasse C mit Beschränkung mit der Schlüsselnummer 2 versehen ist, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
- 5)In den Fällen, in denen die Klasse M mit Code 6 versehen ist, ist eine prüfungsfreie Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nicht möglich (nur Motorradführerschein).
- 6)In den Fällen, in denen eine Klasse 5 Stage L oder Stage A vorliegt, ist die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis nach § 31 nicht zulässig (Lernführerschein).
- 7)Der Nachweis des Sehvermögens gemäß § 12 ist weiterhin erforderlich.
- 8)Sofern die "Driver License" keinen Hinweis auf spezielle Fahrzeuge enthält, handelt es sich um eine Pkw-Fahrerlaubnis.
- 9)Nur für Inhaber, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Kein Umtausch einer "Instruction Permit".
- 10)Die Umschreibung der Klasse 6 erfolgt in eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse A2, sofern der Inhaber das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Übrigen wird die Klasse A erteilt.
- 11)Die australische Klasse C und CAR (Victoria) entspricht der deutschen Klasse B und die australische Klasse R der deutschen Klasse A.
- 12)Auch "Provisional Licence". Kein Umtausch einer "Learner Licence".
- 13)Auch "Provisional Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit" bzw. "Learner Licence".
- 14)Auch "Probationary Licence P2". Kein Umtausch einer "Learner Permit".
- 15)Auch "Provisional License". Kein Umtausch einer "Instruction Permit".
- 16)Voraussetzung ist, dass das Erteilungsdatum der namibischen Fahrerlaubnis mindestens zwei Jahre vor Antragstellung liegt.
- 17)Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C aus Namibia berechtigen auch zum Führen von Bussen. Eine Umschreibung dieser Fahrerlaubnisklassen in die deutsche Fahrerlaubnisklassen D1 bzw. D kann jedoch nicht erfolgen. Die Fahrerlaubnisklasse C1 aus Namibia berechtigt zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 16 000 kg. Bei der Umschreibung in Deutschland wird jedoch nur eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erteilt, auch wenn diese nur zum Führen von Fahrzeugen mit einer zulässigen Masse von nicht mehr als 7 500 kg berechtigt.
- 18)Keine Fahrerlaubnisse auf Probe.
- 19)Für Inhaber albanischer Führerscheine, die vor dem 24. Januar 2017 ausgestellt wurden, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen albanischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.
- 20)Für Inhaber kosovarischer Führerscheine, die vor dem 1. März 2018 ausgestellt wurden, ist über das Kraftfahrt-Bundesamt bei der zuständigen kosovarischen Behörde eine Auskunft über den Besitz und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis einzuholen.
- 21)Vor Ausstellung eines Führerscheins der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE hat der Antragsteller seine Eignung nach Maßgabe der Anlage 5 und die Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nachzuweisen. Die ukrainische Klasse A1 entspricht der deutschen Klasse AM. Wurden die ukrainischen Klassen C oder D ohne die Klasse B erteilt, ist für die Erteilung der Klasse B die theoretische und praktische Prüfung abzulegen. Eine Erteilung der Klasse C oder D ohne vorherige Erteilung der Klasse B ist nicht vorgesehen.
- 22)Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann bei der Ausstellung des Führerscheins vom Antragsteller verlangen, sich einem Sehtest zu unterziehen.
Je Staat sind das drei Angaben: die Klassen, die theoretische und die praktische Prüfung. Eine eigene Unterseite je Staat würde daraus eine Vorlage mit getauschtem Namen machen, deshalb steht die Anlage hier vollständig auf einer Seite und im Umschreibungs-Check.