Führerscheindaten

Amt und Gebühren

Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde je Antrag

Jeder Antrag mit seiner Gebührennummer aus dem amtlichen Tarif, der Rechtsgrundlage und dem, was du mitbringen musst.

Der Gebührentarif nennt oft eine Spanne statt eines Betrags

Für jeden Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gibt es eine Nummer im Gebührentarif der GebOSt, und dort steht der Betrag. Nur nennt der Tarif bei vielen Nummern keinen Betrag, sondern eine Spanne, und dazu kommen Auslagen, deren Höhe jede Behörde selbst festsetzt. Deshalb gibt es auf die Frage nach dem Preis zwei ehrliche Antworten: den Tarif und den Bescheid.

Festbetrag
Der Tarif nennt eine Zahl, und die gilt in jeder Behörde gleich. Der Pflichtumtausch ist so ein Fall.
Rahmen
Der Tarif nennt eine Spanne, und die Behörde setzt darin fest, was der Aufwand rechtfertigt.
Auslagen
Porto, Direktversand, Karteikartenabschrift. Sie stehen nach Paragraf 2 GebOSt neben der Gebühr und werden von der Behörde bestimmt.
Was nicht dazugehört
Prüfgebühren gehen an die Technische Prüfstelle, nicht an die Behörde, und stehen an anderer Stelle im Tarif.

Nicht zu verwechseln mit den Kosten des Führerscheins. Die Behördengebühr ist der kleinste Posten. Der weit größere Teil geht an die Fahrschule und ist nicht amtlich festgelegt.

Der Gebührentarif führt 298 Positionen mit Betrag, davon sind 145 ein Rahmen statt einer Zahl. Von den acht häufigen Vorgängen haben 3 keinen festen Preis, sondern eine Spanne, die jede Behörde selbst ausfüllt.
Wie aus einem Antrag ein Betrag wird
  1. Verordnungsgeber

    01Nummer im Tarif

    Jeder Antrag hat eine Gebührennummer in der Anlage zu § 1 GebOSt.

  2. Verordnungsgeber

    02Betrag oder Rahmen

    Der Tarif nennt entweder eine Zahl, die überall gilt, oder eine Spanne.

  3. Behörde

    03Festsetzung im Rahmen

    Bei einer Spanne entscheidet die Behörde nach Aufwand, was innerhalb davon gilt.

  4. Behörde

    04Auslagen dazu

    Porto, Versand, Karteikartenabschrift nach § 2 GebOSt, ebenfalls von der Behörde bestimmt.

Der Tarif des Bundes ist nur der erste von drei Schritten. Erst der dritte ergibt die Zahl auf deinem Bescheid.

8Vorgänge
298Positionen im Tarif
145davon Rahmen
28.08.2026Stand des Tarifs

Die Gebühr für jeden Antrag

Was das Amt für welchen Antrag ansetzen darf, mit der Nummer aus dem Gebührentarif. Auslagen wie Porto kommen dazu und stehen in keinem Tarif.
VorgangNummerGebührmit Nebenpositionen
Führerschein umtauschen§ 24a FeV in Verbindung mit Anlage 8e FeV202.525,50 €26,50 €
Fahrerlaubnis zum ersten Mal beantragen§ 21 FeV202.135,70 €40,80 €
Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl§ 25 Absatz 4 FeV202.420,40 € bis 38,30 €20,40 € bis 38,30 €
Internationalen Führerschein beantragen§ 25b FeV20711,20 € bis 15,30 €11,20 € bis 15,30 €
Ausländischen Führerschein umschreiben§ 30 und § 31 FeV, Anlage 11 FeV202.228,10 €28,10 €
Schlüsselzahl 96, 196 oder 197 eintragen§ 6a, § 6b und § 17a FeV21628,60 €38,80 €
Fahrerlaubnis der Klassen C und D verlängern§ 24 FeV202.135,70 €40,80 €
Fahrerlaubnis nach Entziehung neu beantragen§ 20 FeV202.335,70 € bis 258,50 €40,80 € bis 263,60 €

Zu den Gebühren des Tarifs kommen Auslagen nach § 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt. Der tatsächlich fällige Betrag kann deshalb höher liegen.

Warum zur Gebühr noch Auslagen kommen

Paragraf 2 GebOSt zählt auf, was neben der Gebühr erhoben werden darf, und überlässt die Höhe der Behörde.

Genannt sind unter anderem Portokosten, Entgelte für Zustellungen und Nachnahmen, Entgelte für Eil- und Expresszustellungen auf besonderen Antrag, Aufwendungen für weitere Ausfertigungen und Abschriften sowie Aufwendungen für Übersetzungen. Wie hoch diese Beträge ausfallen, entscheidet die Behörde.

In der Praxis sind das die Posten, die den Unterschied zwischen zwei Kreisen ausmachen: der Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei, die Expressbestellung, die Abschrift der Karteikarte, wenn der alte Führerschein anderswo ausgestellt wurde.