
Amt und Gebühren
Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde je Antrag
Der Gebührentarif nennt oft eine Spanne statt eines Betrags
Für jeden Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde gibt es eine Nummer im Gebührentarif der GebOSt, und dort steht der Betrag. Nur nennt der Tarif bei vielen Nummern keinen Betrag, sondern eine Spanne, und dazu kommen Auslagen, deren Höhe jede Behörde selbst festsetzt. Deshalb gibt es auf die Frage nach dem Preis zwei ehrliche Antworten: den Tarif und den Bescheid.
- Festbetrag
- Der Tarif nennt eine Zahl, und die gilt in jeder Behörde gleich. Der Pflichtumtausch ist so ein Fall.
- Rahmen
- Der Tarif nennt eine Spanne, und die Behörde setzt darin fest, was der Aufwand rechtfertigt.
- Auslagen
- Porto, Direktversand, Karteikartenabschrift. Sie stehen nach Paragraf 2 GebOSt neben der Gebühr und werden von der Behörde bestimmt.
- Was nicht dazugehört
- Prüfgebühren gehen an die Technische Prüfstelle, nicht an die Behörde, und stehen an anderer Stelle im Tarif.
Nicht zu verwechseln mit den Kosten des Führerscheins. Die Behördengebühr ist der kleinste Posten. Der weit größere Teil geht an die Fahrschule und ist nicht amtlich festgelegt.
Verordnungsgeber
01Nummer im Tarif
Jeder Antrag hat eine Gebührennummer in der Anlage zu § 1 GebOSt.
Verordnungsgeber
02Betrag oder Rahmen
Der Tarif nennt entweder eine Zahl, die überall gilt, oder eine Spanne.
Behörde
03Festsetzung im Rahmen
Bei einer Spanne entscheidet die Behörde nach Aufwand, was innerhalb davon gilt.
Behörde
04Auslagen dazu
Porto, Versand, Karteikartenabschrift nach § 2 GebOSt, ebenfalls von der Behörde bestimmt.
Der Tarif des Bundes ist nur der erste von drei Schritten. Erst der dritte ergibt die Zahl auf deinem Bescheid.
Die Gebühr für jeden Antrag
Zu den Gebühren des Tarifs kommen Auslagen nach § 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt. Der tatsächlich fällige Betrag kann deshalb höher liegen.
Warum zur Gebühr noch Auslagen kommen
Genannt sind unter anderem Portokosten, Entgelte für Zustellungen und Nachnahmen, Entgelte für Eil- und Expresszustellungen auf besonderen Antrag, Aufwendungen für weitere Ausfertigungen und Abschriften sowie Aufwendungen für Übersetzungen. Wie hoch diese Beträge ausfallen, entscheidet die Behörde.
In der Praxis sind das die Posten, die den Unterschied zwischen zwei Kreisen ausmachen: der Direktversand des Führerscheins durch die Bundesdruckerei, die Expressbestellung, die Abschrift der Karteikarte, wenn der alte Führerschein anderswo ausgestellt wurde.