Führerscheindaten

Amt und Gebühren

Behördenfinder nach Postleitzahl

Die Führerscheinstelle heißt selten so wie deine Stadt. Gib deine Postleitzahl ein, und du bekommst die Behörde, die für deinen Wohnsitz zuständig ist, mit Anschrift, Telefonnummer und E-Mail.

Zuständig ist die Behörde an deinem gemeldeten Wohnsitz

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an deinem gewöhnlichen Wohnsitz, also dort, wo du gemeldet bist und tatsächlich lebst. Nicht die nächstgelegene, nicht die an deinem Arbeitsort und nicht die, bei der dein Führerschein einmal ausgestellt wurde. Das steht in § 73 der Fahrerlaubnis-Verordnung.

Was dich zuordnet
Deine Meldeadresse. Aus ihr folgt der Kreis oder die kreisfreie Stadt, und daraus die Behörde.
Wenn du umziehst
Die neue Behörde wird zuständig, sobald du dort gemeldet bist. Deine Fahrerlaubnis wandert mit, ohne Antrag.
Wenn du im Ausland lebst
Ohne Wohnsitz in Deutschland gibt es keine zuständige Behörde. Anträge laufen dann über den Staat, in dem du wohnst.
Was der Name verrät
Viele heißen Landratsamt, Straßenverkehrsamt oder Bürgeramt. Der Name sagt nichts über die Zuständigkeit, nur die Postleitzahl tut das.

Nicht zu verwechseln mit der Zulassungsstelle. Beide sitzen oft im selben Haus. Die Zulassungsstelle kümmert sich um das Fahrzeug und das Kennzeichen, die Fahrerlaubnisbehörde um den Fahrer und den Führerschein.

In Deutschland gibt es 459 Fahrerlaubnisbehörden, die für Bürger zuständig sind, mit zusammen 593 Anlaufstellen in 399 Kreisen und kreisfreien Städten. Zuständig ist immer die Behörde am Wohnsitz, und welche das ist, entscheidet der Kreis: er steckt im Behördenkennzeichen und lässt sich über die Postleitzahl bestimmen.

Finde die Behörde, die für dich zuständig ist

Du gibst deine Postleitzahl oder deinen Ort ein. Heraus kommt die Fahrerlaubnisbehörde deines Wohnsitzes, mit Anschrift, Telefon, E-Mail und dem Behördenkennzeichen, das auch in deinem Führerschein steht. Die Suche läuft in deinem Browser, es wird nichts übertragen.

Fünf Ziffern werden als Wohnsitz gelesen, alles andere als Name oder Ort. Hinterlegt sind 8159 Postleitzahlen und 459 Behörden.

Zuständig ist die Behörde deines gemeldeten Wohnsitzes, nicht die nächstgelegene. Die Suche läuft vollständig in deinem Browser, deine Postleitzahl wird nicht übertragen.

Die Zuordnung von Postleitzahl auf Kreis umfasst 8.159 Postleitzahlen aus 12.819 Orten und stammt aus dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts, Stand 28.08.2026. Welche Behörde daraus folgt, steht im Behördenkennzeichen des Kraftfahrt-Bundesamts.

Wer für dich zuständig ist
  1. Schritt 1

    Dein Wohnsitz

    Nicht der Arbeitsort, nicht die nächste Stadt.

  2. Schritt 2

    Kreis oder kreisfreie Stadt

    399 davon gibt es in Deutschland.

  3. Schritt 3

    Fahrerlaubnisbehörde

    459 sind für Bürger zuständig.

  4. Schritt 4

    Ihre Gebührenordnung

    Tarif des Bundes plus eigene Auslagen.

Die Kette endet bei einer Behörde, und erst dort entsteht der Betrag, den du zahlst.

459Behörden für Bürger
593Anlaufstellen
399Kreise
28.08.2026Stand des Verzeichnisses

Warum jedes Bundesland das anders regelt

Die Zuständigkeit für Fahrerlaubnisse liegt beim Land, und die Länder haben sie sehr verschieden geregelt.

Im Saarland sind die Gemeinden zuständig, der Bürgermeister handelt dort als Ortspolizeibehörde. Deshalb führt ein Land mit rund einer Million Einwohnern 54 Fahrerlaubnisbehörden. In Berlin erledigt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten alles zentral. Wer nach der Zahl der Ämter geht, hält das Saarland für ein Flächenland und Berlin für ein Dorf.

Die Zahl der Anlaufstellen liegt über der Zahl der Behörden, weil viele Städte ihre Bürgerbüros mitzählen. Die Landeshauptstadt Stuttgart erscheint im Verzeichnis mit einer Führerscheinstelle und 22 Bürgerbüros.