
Sachsen
Fahrerlaubnisbehörden in Sachsen
In Sachsen entscheidet deine Meldeadresse über die Behörde
Über deinen Führerschein entscheidet in Sachsen eine von 13 Fahrerlaubnisbehörden, verteilt auf 19 Anlaufstellen. Welche das ist, entscheidet deine Meldeadresse, nicht die Entfernung. 10 der 13 sitzen bei einem Kreis, die übrigen bei einer kreisfreien Stadt.
- Anteil an Deutschland
- 13 von 459 Behörden bundesweit, also 3 Prozent.
- Wonach du suchst
- Nach der Postleitzahl. Sachsen verteilt 386 davon auf seine Behörden, allein 54 auf das Landratsamt Erzgebirgskreis.
- Woran du sie erkennst
- Am Behördenkennzeichen in Feld 4c deines Führerscheins. In Sachsen beginnen alle mit "F 14".
- Was überall gleich ist
- Der Gebührentarif des Bundes. Der Umtausch kostet in Sachsen wie überall 25,50 €. Verschieden sind nur die Auslagen und die Bearbeitungszeit.
Schritt 1
Dein Wohnsitz
Deine Meldeadresse in Sachsen entscheidet, nicht der Arbeitsort.
Schritt 2
Kreis oder kreisfreie Stadt
10 der 13 Behörden führen ihn im Namen.
Schritt 3
Fahrerlaubnisbehörde
13 Behörden in Sachsen, mit 19 Anlaufstellen.
Schritt 4
Ihre Gebührenordnung
Tarif des Bundes plus eigene Auslagen.
Die Kette endet bei einer der 13 Behörden des Landes, und erst dort entsteht der Betrag, den du zahlst.
Anschriften und Kontakte in Sachsen
Behörden mit mehreren Anlaufstellen in Sachsen
Landratsamt Bautzen
Landratsamt Landkreis Leipzig
Landkreis Nordsachsen
Landratsamt Mittelsachsen
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Prüfungsergebnisse in Sachsen
Im Berichtsjahr wurden in Sachsen 43.603 theoretische und 41.335 praktische Prüfungen der Klasse B abgenommen. Nicht bestanden wurden 45 Prozent der theoretischen und 44 Prozent der praktischen Prüfungen.
Der Bundeswert liegt bei 41 Prozent in der Praxis. Sachsen liegt damit darüber.
Zuständig ist die Behörde deines Wohnsitzes, nicht die nächstgelegene. Welche Gebühr sie im Einzelfall erhebt, richtet sich nach dem Gebührentarif und den Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.