
Bremen
Fahrerlaubnisbehörden in Bremen
In Bremen entscheidet deine Meldeadresse über die Behörde
Über deinen Führerschein entscheidet in Bremen eine von 2 Fahrerlaubnisbehörden, verteilt auf 4 Anlaufstellen. Welche das ist, entscheidet deine Meldeadresse, nicht die Entfernung. Kreise kennt Bremen nicht, jede gehört zu einer Stadt oder Gemeinde.
- Anteil an Deutschland
- 2 von 459 Behörden bundesweit, also weniger als 1 Prozent.
- Wonach du suchst
- Nach der Postleitzahl. Bremen verteilt 41 davon auf seine Behörden, allein 34 auf die Freie Hansestadt Bremen.
- Woran du sie erkennst
- Am Behördenkennzeichen in Feld 4c deines Führerscheins. In Bremen beginnen alle mit "F 0401".
- Was überall gleich ist
- Der Gebührentarif des Bundes. Der Umtausch kostet in Bremen wie überall 25,50 €. Verschieden sind nur die Auslagen und die Bearbeitungszeit.
Schritt 1
Dein Wohnsitz
Deine Meldeadresse in Bremen entscheidet, nicht der Arbeitsort.
Schritt 2
Kreis oder kreisfreie Stadt
In Bremen steht kein Kreis dazwischen.
Schritt 3
Fahrerlaubnisbehörde
2 Behörden in Bremen, mit 4 Anlaufstellen.
Schritt 4
Ihre Gebührenordnung
Tarif des Bundes plus eigene Auslagen.
Die Kette endet bei einer der 2 Behörden des Landes, und erst dort entsteht der Betrag, den du zahlst.
Anschriften und Kontakte in Bremen
Welche Postleitzahl in Bremen zu welcher Behörde gehört
- Freie Hansestadt Bremen (34 Postleitzahlen)
- 27568, 28195, 28197, 28199, 28201, 28203, 28205, 28207, 28209, 28211, 28213, 28215, 28217, 28219, 28237, 28239, 28259, 28277, 28279, 28307, 28309, 28325, 28327, 28329, 28355, 28357, 28359, 28717, 28719, 28755, 28757, 28759, 28777, 28779
- Stadt Bremerhaven (7 Postleitzahlen)
- 27568, 27570, 27572, 27574, 27576, 27578, 27580
Behörden mit mehreren Anlaufstellen in Bremen
Freie Hansestadt Bremen
Prüfungsergebnisse in Bremen
Im Berichtsjahr wurden in Bremen 12.328 theoretische und 13.108 praktische Prüfungen der Klasse B abgenommen. Nicht bestanden wurden 44 Prozent der theoretischen und 40 Prozent der praktischen Prüfungen.
Der Bundeswert liegt bei 41 Prozent in der Praxis. Bremen liegt damit darunter.
Zuständig ist die Behörde deines Wohnsitzes, nicht die nächstgelegene. Welche Gebühr sie im Einzelfall erhebt, richtet sich nach dem Gebührentarif und den Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.