
Mecklenburg-Vorpommern
Fahrerlaubnisbehörden in Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern entscheidet deine Meldeadresse über die Behörde
Über deinen Führerschein entscheidet in Mecklenburg-Vorpommern eine von 11 Fahrerlaubnisbehörden, verteilt auf 20 Anlaufstellen. Welche das ist, entscheidet deine Meldeadresse, nicht die Entfernung. 6 der 11 sitzen bei einem Kreis, die übrigen bei einer kreisfreien Stadt.
- Anteil an Deutschland
- 11 von 459 Behörden bundesweit, also 2 Prozent.
- Wonach du suchst
- Nach der Postleitzahl. Mecklenburg-Vorpommern verteilt 320 davon auf seine Behörden, allein 36 auf den Landkreis Ludwigslust-Parchim.
- Woran du sie erkennst
- Am Behördenkennzeichen in Feld 4c deines Führerscheins. In Mecklenburg-Vorpommern beginnen alle mit "F 130".
- Was überall gleich ist
- Der Gebührentarif des Bundes. Der Umtausch kostet in Mecklenburg-Vorpommern wie überall 25,50 €. Verschieden sind nur die Auslagen und die Bearbeitungszeit.
Schritt 1
Dein Wohnsitz
Deine Meldeadresse in Mecklenburg-Vorpommern entscheidet, nicht der Arbeitsort.
Schritt 2
Kreis oder kreisfreie Stadt
6 der 11 Behörden führen ihn im Namen.
Schritt 3
Fahrerlaubnisbehörde
11 Behörden in Mecklenburg-Vorpommern, mit 20 Anlaufstellen.
Schritt 4
Ihre Gebührenordnung
Tarif des Bundes plus eigene Auslagen.
Die Kette endet bei einer der 11 Behörden des Landes, und erst dort entsteht der Betrag, den du zahlst.
Anschriften und Kontakte in Mecklenburg-Vorpommern
Behörden mit mehreren Anlaufstellen in Mecklenburg-Vorpommern
Landkreis Vorpommern-Greifswald
Landkreis Rostock
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Landkreis Ludwigslust-Parchim
Landkreis Vorpommern-Rügen
Prüfungsergebnisse in Mecklenburg-Vorpommern
Im Berichtsjahr wurden in Mecklenburg-Vorpommern 18.774 theoretische und 17.795 praktische Prüfungen der Klasse B abgenommen. Nicht bestanden wurden 51 Prozent der theoretischen und 46 Prozent der praktischen Prüfungen.
Der Bundeswert liegt bei 41 Prozent in der Praxis. Mecklenburg-Vorpommern liegt damit darüber.
Zuständig ist die Behörde deines Wohnsitzes, nicht die nächstgelegene. Welche Gebühr sie im Einzelfall erhebt, richtet sich nach dem Gebührentarif und den Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.