Führerscheindaten

Offenlegung

Datenquellen und ihre Lücken

Jede Zahl auf diesem Portal stammt aus einer benannten Quelle mit Abrufdatum. Wo eine Angabe fehlt, steht das hier, statt sie zu schätzen.

Jeder Datensatz stammt aus genau einer amtlichen Quelle

Ein Datensatz ist hier eine Tabelle, die aus genau einer amtlichen Quelle stammt und als Ganzes ersetzt wird. Nicht einzelne Zahlen werden gepflegt, sondern die Quelle wird erneut gelesen. Deshalb steht an jeder Angabe ein Abrufdatum, und deshalb kann keine Zahl schleichend altern, ohne dass es auffällt.

Woher er kommt
Aus dem Gesetzblatt oder von einer Bundesbehörde. Nie aus einer Zusammenfassung, nie aus einem Sprachmodell.
Wie er hereinkommt
Ein Skript liest die Quelle und prüft das Ergebnis gegen Erwartungen. Schlägt eine Probe fehl, bricht der Lauf ab, statt halbe Daten zu schreiben.
Wann er sich ändert
Einmal im Monat, oder sofort, wenn sich die Quelle ändert. Das Abrufdatum steht unter jeder Tabelle.
Wo seine Grenze liegt
Was die Quelle nicht hergibt, steht hier nicht. Die Lücken sind weiter unten einzeln benannt.

Nicht zu verwechseln mit einer Schätzung. Auf diesem Portal wird nichts hochgerechnet, interpoliert oder gemittelt, um eine Lücke zu füllen. Fehlt eine Angabe, steht das da, wo sie stünde.

Wie eine Zahl auf diese Seite kommt
  1. Bund

    01Amtliche Quelle

    Gebührentarif, Anlagen der Fahrerlaubnis-Verordnung, Verzeichnisse und Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts.

  2. Skript

    02Import mit Probe

    Ein Skript liest die Quelle, rechnet nach und vergleicht mit dem, was dastehen muss. Stimmt es nicht, bricht es ab.

  3. Datenhaltung

    03Datenbank

    Die geprüften Zeilen liegen zusammen mit Quelle, Abrufweg und Datum in einer Datenbank.

  4. Portal

    04Diese Seite

    Einmal im Monat wird ausgelesen und als Datei in die Seite geschrieben. Was du liest, ist eine Kopie mit Datum.

Vier Schritte, und drei davon laufen automatisch. Der erste ist immer die amtliche Quelle selbst.

Das Portal steht auf zwölf Datensätzen, elf davon amtlich oder aus dem Gesetzblatt. Der größte ist das Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts mit 593 Dienststellen. Kein Feld stammt aus einem Sprachmodell.
459Behörden
298Gebührenpositionen
86Staaten in Anlage 11
20Klassen

Die einzelnen Datensätze

Jede Zeile ist eine Tabelle aus genau einer Quelle. Die Spalte rechts sagt, wann sie zuletzt von dort geholt wurde, und der Verweis führt auf das Original.
DatensatzUmfangQuelleStand
Fahrerlaubnisbehörden459 Behörden, 593 StellenKraftfahrt-Bundesamt, AV 22026-08-28
Gebührentarif298 Positionen, davon 45 zum FührerscheinGebOSt, Anlage zu § 12026-08-28
Umtauschfristen13 StufenFeV, Anlage 8e2026-08-29
Gebühren je Behörde220 von 459 BehördenVeröffentlichungen der Behörden selbst2026-08-30
Mindestalter11 Zeilen, 21 StufenFeV, § 102026-08-28
Fahrgastbeförderung8 Voraussetzungen, 4 AusnahmenFeV, § 482026-08-28
Staatenliste zur Umschreibung86 EinträgeFeV, Anlage 112026-08-28
Fahrerlaubnisklassen20 KlassenFeV § 10, FahrschAusbO2026-08-27
Besondere Ausbildungsfahrten9 Aufstiegswege, 11 VorbesitzsätzeFahrschAusbO, Anlage 4 und 52026-08-27
Postleitzahlen und Kreise8.159 PostleitzahlenOpenPLZ, aus dem Gemeindeverzeichnis2026-08-28
Nachweise vor der Erteilung3 NachweiseFeV § 12, § 19, § 672026-08-27
Prüfungsstatistik3.928.183 PrüfungenKraftfahrt-Bundesamt, FE 72026-08-28

Warum das Verzeichnis mehr Zeilen als Behörden hat

Der häufigste Fehler beim Zählen amtlicher Verzeichnisse.

Das Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts führt 593 Dienststellen. Das sind keine 593 Behörden: die Landeshauptstadt Stuttgart erscheint dreiundzwanzig Mal, einmal mit ihrer Führerscheinstelle und zweiundzwanzig Mal mit ihren Bürgerbüros. Zusammengefasst über Kreisschlüssel und Namenskern bleiben 469 Behörden.

Davon sind 10 nicht für Bürger zuständig, sondern führen nur Dienstfahrerlaubnisse oder sind Sonderbehörden: Polizei Berlin, Thüringer Polizei, Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei SH, Kraftfahrt-Bundesamt, FHÖVPR des Landes, Zentrale Polizeidirektion, Zentrum Kraftfahrwesen, Bundespolizeipräsidium, Landespolizei, Hessische Polizei. Sie erscheinen deshalb nicht im Verzeichnis dieses Portals. Übrig bleiben 459 Behörden in 399 Kreisen.

Lücken, die wir nicht auffüllen

Was die Quellen nicht hergeben, steht hier beim Namen. Geschätzt, gemittelt oder hochgerechnet wird nichts, denn eine erfundene Zahl ist schlimmer als eine fehlende.
  • 3 Dienststellen nennen im Verzeichnis keine Postleitzahl, 21 keine E-Mail-Adresse und 1 keine Telefonnummer. Diese Felder bleiben leer, statt aus einer Nachbarangabe geschätzt zu werden.
  • Die Zuordnung von Postleitzahl auf Behörde führt über den Kreis, nicht unmittelbar auf ein Amt. Bei 209 Postleitzahlen kommen deshalb mehrere Behörden in Betracht, weil die Postleitzahl über eine Kreisgrenze läuft oder eine Stadt neben dem Landkreis eine eigene Behörde führt. Der Finder zeigt dann beide, statt eine auszuwählen.
  • Jeder der 399 Kreise hat eine Behörde. Das Verzeichnis führt je Behörde nur einen Kreisschlüssel, weshalb bei gemeinsamen Behörden zweier Gebietskörperschaften einer herausfiel. Ergänzt wird ein solcher Kreis nur mit einem Beleg der Behörde selbst.
  • Die tatsächlich erhobene Gebühr je Behörde ist nur zum kleineren Teil erfasst. Der Gebührentarif nennt für 145 Positionen nur einen Rahmen, dazu kommen Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt. Abgerufen wurden die Seiten aller 459 Behörden, einen Betrag nennen dort 220. Bei den übrigen steht keiner auf der Seite oder der Server antwortet nicht. Geschätzt wird nichts.
  • Preise von Fahrschulen sind nicht erfasst. Der Kostenrechner arbeitet deshalb mit den Zahlen aus deinem Preisaushang, statt einen Durchschnitt zu nennen, der für niemanden gilt.

Eine fehlende Angabe bleibt leer und wird gezählt. Das ist der Unterschied zwischen einem Datensatz und einem Text, der wie einer aussieht.

Wie wir die Quellen nennen

Jede Angabe trägt ihre Herkunft mit Datum. So kannst du jede Zahl im Original nachschlagen, statt uns glauben zu müssen.

Die Rechtstexte sind amtliche Werke nach Paragraf 5 Urheberrechtsgesetz und damit gemeinfrei. Die Verzeichnisse und Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts werden mit Quelle und Ausgabestand genannt, so wie es auf jeder Seite steht, die sie zeigt.

Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Die Angaben geben den Wortlaut der genannten Vorschriften wieder und ordnen ihn ein. Eine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz ist damit nicht verbunden und wird nicht angeboten.

Die Daten maschinenlesbar abrufen

Die Dateien liegen offen. Wer sie weiterverwenden will, findet hier den Weg dorthin und die Bedingungen.

Die Bestandszahlen und die Kernabfragen stehen als offene Schnittstelle bereit, ohne Anmeldung und ohne Schlüssel:

Fehler gefunden? Eine kurze Nachricht mit Behörde, Zahl und Quelle genügt, die Korrektur erscheint mit dem nächsten Datenlauf. Kontakt