
Offenlegung
Datenquellen und ihre Lücken
Jeder Datensatz stammt aus genau einer amtlichen Quelle
Ein Datensatz ist hier eine Tabelle, die aus genau einer amtlichen Quelle stammt und als Ganzes ersetzt wird. Nicht einzelne Zahlen werden gepflegt, sondern die Quelle wird erneut gelesen. Deshalb steht an jeder Angabe ein Abrufdatum, und deshalb kann keine Zahl schleichend altern, ohne dass es auffällt.
- Woher er kommt
- Aus dem Gesetzblatt oder von einer Bundesbehörde. Nie aus einer Zusammenfassung, nie aus einem Sprachmodell.
- Wie er hereinkommt
- Ein Skript liest die Quelle und prüft das Ergebnis gegen Erwartungen. Schlägt eine Probe fehl, bricht der Lauf ab, statt halbe Daten zu schreiben.
- Wann er sich ändert
- Einmal im Monat, oder sofort, wenn sich die Quelle ändert. Das Abrufdatum steht unter jeder Tabelle.
- Wo seine Grenze liegt
- Was die Quelle nicht hergibt, steht hier nicht. Die Lücken sind weiter unten einzeln benannt.
Nicht zu verwechseln mit einer Schätzung. Auf diesem Portal wird nichts hochgerechnet, interpoliert oder gemittelt, um eine Lücke zu füllen. Fehlt eine Angabe, steht das da, wo sie stünde.
Bund
01Amtliche Quelle
Gebührentarif, Anlagen der Fahrerlaubnis-Verordnung, Verzeichnisse und Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts.
Skript
02Import mit Probe
Ein Skript liest die Quelle, rechnet nach und vergleicht mit dem, was dastehen muss. Stimmt es nicht, bricht es ab.
Datenhaltung
03Datenbank
Die geprüften Zeilen liegen zusammen mit Quelle, Abrufweg und Datum in einer Datenbank.
Portal
04Diese Seite
Einmal im Monat wird ausgelesen und als Datei in die Seite geschrieben. Was du liest, ist eine Kopie mit Datum.
Vier Schritte, und drei davon laufen automatisch. Der erste ist immer die amtliche Quelle selbst.
Die einzelnen Datensätze
Warum das Verzeichnis mehr Zeilen als Behörden hat
Das Anschriftenverzeichnis des Kraftfahrt-Bundesamts führt 593 Dienststellen. Das sind keine 593 Behörden: die Landeshauptstadt Stuttgart erscheint dreiundzwanzig Mal, einmal mit ihrer Führerscheinstelle und zweiundzwanzig Mal mit ihren Bürgerbüros. Zusammengefasst über Kreisschlüssel und Namenskern bleiben 469 Behörden.
Davon sind 10 nicht für Bürger zuständig, sondern führen nur Dienstfahrerlaubnisse oder sind Sonderbehörden: Polizei Berlin, Thüringer Polizei, Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei SH, Kraftfahrt-Bundesamt, FHÖVPR des Landes, Zentrale Polizeidirektion, Zentrum Kraftfahrwesen, Bundespolizeipräsidium, Landespolizei, Hessische Polizei. Sie erscheinen deshalb nicht im Verzeichnis dieses Portals. Übrig bleiben 459 Behörden in 399 Kreisen.
Lücken, die wir nicht auffüllen
- 3 Dienststellen nennen im Verzeichnis keine Postleitzahl, 21 keine E-Mail-Adresse und 1 keine Telefonnummer. Diese Felder bleiben leer, statt aus einer Nachbarangabe geschätzt zu werden.
- Die Zuordnung von Postleitzahl auf Behörde führt über den Kreis, nicht unmittelbar auf ein Amt. Bei 209 Postleitzahlen kommen deshalb mehrere Behörden in Betracht, weil die Postleitzahl über eine Kreisgrenze läuft oder eine Stadt neben dem Landkreis eine eigene Behörde führt. Der Finder zeigt dann beide, statt eine auszuwählen.
- Jeder der 399 Kreise hat eine Behörde. Das Verzeichnis führt je Behörde nur einen Kreisschlüssel, weshalb bei gemeinsamen Behörden zweier Gebietskörperschaften einer herausfiel. Ergänzt wird ein solcher Kreis nur mit einem Beleg der Behörde selbst.
- Die tatsächlich erhobene Gebühr je Behörde ist nur zum kleineren Teil erfasst. Der Gebührentarif nennt für 145 Positionen nur einen Rahmen, dazu kommen Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt. Abgerufen wurden die Seiten aller 459 Behörden, einen Betrag nennen dort 220. Bei den übrigen steht keiner auf der Seite oder der Server antwortet nicht. Geschätzt wird nichts.
- Preise von Fahrschulen sind nicht erfasst. Der Kostenrechner arbeitet deshalb mit den Zahlen aus deinem Preisaushang, statt einen Durchschnitt zu nennen, der für niemanden gilt.
Eine fehlende Angabe bleibt leer und wird gezählt. Das ist der Unterschied zwischen einem Datensatz und einem Text, der wie einer aussieht.
Wie wir die Quellen nennen
Die Rechtstexte sind amtliche Werke nach Paragraf 5 Urheberrechtsgesetz und damit gemeinfrei. Die Verzeichnisse und Statistiken des Kraftfahrt-Bundesamts werden mit Quelle und Ausgabestand genannt, so wie es auf jeder Seite steht, die sie zeigt.
Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
Die Angaben geben den Wortlaut der genannten Vorschriften wieder und ordnen ihn ein. Eine Rechtsberatung im Sinne des § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz ist damit nicht verbunden und wird nicht angeboten.
Die Daten maschinenlesbar abrufen
Die Bestandszahlen und die Kernabfragen stehen als offene Schnittstelle bereit, ohne Anmeldung und ohne Schlüssel:
- /api/status Bestandszahlen aller Datensätze
- /api/behoerde?q=aalen Behördensuche nach Ort und Name
- /api/behoerde?q=73430 die zuständige Behörde zu einer Postleitzahl
- /api/gebuehr?nummer=202.5 eine Position des Gebührentarifs
- /llms.txt Auszug des Datenbestands in Zahlen
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