
Führerschein machen
Führerscheinkosten, amtlich und frei vereinbart
Die Führerscheinkosten sind eine Summe aus drei Töpfen
Was der Führerschein kostet, ist keine Zahl, sondern eine Summe aus drei Töpfen mit drei verschiedenen Eigentümern. Der Gesetzgeber legt fest, wie viel Ausbildung sein muss und was die Behörde nimmt. Was eine Fahrstunde kostet, legt deine Fahrschule fest. Und was Sehtest und Erste Hilfe kosten, legt niemand fest.
- Amtlich festgelegt
- Die Gebühren der Behörde und die Prüfgebühren der Technischen Prüfstellen. Sie stehen im Gebührentarif und sind bundesweit gleich.
- Im Preisaushang
- Grundbetrag, Fahrstunde, Sonderfahrt, Vorstellungsentgelt. Frei vereinbart, aber in einer verbindlichen Gliederung ausgehängt.
- Vorgeschriebene Menge
- Wie viele Doppelstunden Theorie und wie viele Sonderfahrten sein müssen, steht in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Nur der Preis je Stunde ist frei.
- Gar nicht geregelt
- Sehtest, Erste-Hilfe-Schulung und Passbild. Ihr Umfang steht in der Verordnung, ihr Preis in keiner.
Nicht zu verwechseln mit einem Pauschalpreis. Eine Fahrschule darf keinen Gesamtpreis nennen, weil vorher niemand weiß, wie viele Übungsstunden jemand braucht. Wer einen nennt, nennt eine Zahl, die im Einzelfall nicht stimmt.
Antrag und Erteilung bei der Behörde40,80 €
Gebührennummern 201 und 202.1, bundesweit gleich.
Prüfgebühren bei TÜV oder DEKRA21,00 € plus 109,10 € bei Klasse B
Nummern 401 und 402 des Tarifs, netto.
Grundbetrag und Fahrstunden der Fahrschuleim Preisaushang
Frei vereinbart, aber nach § 32 FahrlG in fester Gliederung ausgehängt.
Sehtest, Erste Hilfe, Passbildnirgends geregelt
Der Umfang steht in der Verordnung, der Preis in keiner.
Auslagen der Behördeje nach Amt
Porto und Versand nach § 2 GebOSt, von jeder Behörde selbst festgesetzt.
Nur die grünen Posten stehen in einer Verordnung. Alles andere verhandelst du, oder deine Behörde entscheidet es.
Wer welchen Posten festlegt
Die Prüfgebühren des Tarifs sind Nettobeträge der Technischen Prüfstellen. TÜV und DEKRA stellen darauf Umsatzsteuer in Rechnung. Zu den Gebühren des Tarifs kommen Auslagen nach § 2 GebOSt, die jede Behörde selbst festsetzt. Der tatsächlich fällige Betrag kann deshalb höher liegen.
Was außerhalb von Fahrschule und Behörde verlangt wird
Was diese Nachweise kosten, steht nirgends. Wir haben nachgesehen: weder Paragraf 12 noch Paragraf 67 der Fahrerlaubnis-Verordnung nennt einen Betrag für den Sehtest, und im Gebührentarif der GebOSt kommt er nicht vor. Dort steht nur, was die Anerkennung einer Sehteststelle kostet, und die zahlt der Optiker, nicht du. Die vielfach genannte Zahl von 6,43 Euro lässt sich aus diesen Quellen nicht belegen.
Sehtestbescheinigung, Zeugnis und Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein. Das steht in § 12 Absatz 7 FeV.
Wie viel Ausbildung je Klasse vorgeschrieben ist
Häufige Fragen zu den Kosten der Ausbildung
- Welche Kosten am Führerschein sind amtlich festgelegt?
- Die Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde nach dem Gebührentarif, für die Ersterteilung zusammen 40,80 €, und die Prüfgebühren der Technischen Prüfstellen, theoretisch 21,00 € und praktisch je nach Klasse. Alles andere ist frei vereinbart.
- Welche Kosten stehen im Preisaushang der Fahrschule?
- Grundbetrag, Fahrstunde zu 45 Minuten, besondere Ausbildungsfahrten getrennt nach Landstraße, Autobahn und Dunkelheit, Vorstellungsentgelte für beide Prüfungen und die Entgelte für Seminare. Die Gliederung gibt Anlage 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz verbindlich vor.
- Warum darf eine Fahrschule keinen Gesamtpreis nennen?
- Weil vorher niemand weiß, wie viele Übungsstunden jemand braucht. Ein Gesamtpreis wäre eine Angabe, die im Einzelfall nicht stimmt, deshalb sind Pauschalen unzulässig.