
Führerschein machen
Klasse D: Busse ohne Platzbegrenzung
Was die Klasse D umfasst und was nicht
Die Klasse D ist der Omnibus ohne Platzgrenze, vom Linienbus bis zum Reisebus. Wer sie hat, darf außerdem die Klasse D1 führen, ohne eine weitere Prüfung.
- Was du fahren darfst
- Mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz.
- Ab wann
- 24 Jahre, abgestuft bis 20 Jahre je nach Grundqualifikation oder Berufsausbildung.
- Was eingeschlossen ist
- Die Klasse D1, ohne eigene Prüfung.
- Wie du sie bekommst
- Theoretische und praktische Prüfung, dazu 30 Doppelstunden Unterricht.
Nicht zu verwechseln mit der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Die braucht, wer Taxi, Mietwagen oder einen Krankenwagen fährt. Wer die Klasse D oder D1 hat, braucht sie gerade nicht: § 48 Absatz 2 Nummer 4 FeV nimmt ihn ausdrücklich aus.
- D1bis 16 Plätze
- D (diese Seite)ohne Grenze
- DEmit Anhänger
Busse, von der kleinsten Berechtigung nach rechts. Die Klasse D ist hervorgehoben. Wer eine Klasse rechts davon erwirbt, bekommt diese hier mit.
Welche Fahrzeuge die Klasse D abdeckt
- Mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz
- Keine Längenbegrenzung
- Anhänger bis 750 Kilogramm
Ab welchem Alter du die Klasse D machen darfst
Mindestalter. 24 Jahre, abgestuft bis 20 Jahre je nach Grundqualifikation oder Berufsausbildung. Grundlage ist Paragraf 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung, Zeile 9 der Tabelle in Absatz 1.
Der Paragraf nennt für diese Klasse 6 Wege. Der erste ist der gewöhnliche, die übrigen setzen eine Qualifikation oder eine Berufsausbildung voraus und gehen dafür bis auf 18 Jahre herunter.
Auflagen. 1. Im Falle des Buchstaben c Doppelbuchstabe bb ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten zur Personenbeförderung im Linienverkehr im Sinne der §§ 42, 43 und 44 des Personenbeförderungsgesetzes Gebrauch gemacht werden darf, sofern die Länge der jeweiligen Linie nicht mehr als 50 Kilometer beträgt. Die Auflage entfällt, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis das 23. Lebensjahr vollendet hat. 2. In den Fällen der Buchstaben d bis f ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur 2.1 bei Fahrten im Inland, 2.2 im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses und 2.3 bei Fahrten zur Personenbeförderung im Sinne der §§ 42, 43 und 44 des Personenbeförderungsgesetzes, soweit die Länge der jeweiligen Linie nicht mehr als 50 Kilometer beträgt oder bei Fahrten ohne Fahrgäste, Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage nach Nummer 2.1 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entweder das 24. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen und das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Auflage nach Nummer 2.2 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber entweder das 24. Lebensjahr vollendet oder die Berufsausbildung abgeschlossen hat. Die Auflage nach Nummer 2.3 entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 20. Lebensjahr vollendet hat.
Die erforderliche körperliche und geistige Eignung ist vor erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis, die nach Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nummer 7 Buchstabe b, Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 9 Buchstabe b, c, d, e oder f, auch in Verbindung mit Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 erworben wird, durch Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nachzuweisen.
Geltungsdauer. Die Fahrerlaubnis dieser Klasse gilt fünf Jahre und wird danach auf Antrag verlängert. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde am Wohnsitz.
Was sie einschließt. Wer die Klasse D besitzt, darf damit auch Fahrzeuge der Klasse D1 führen. Grundlage ist Paragraf 6 Absatz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung.
Wie viel Ausbildung für die Klasse D vorgeschrieben ist
Für die Klasse D kommen 18 Doppelstunden Zusatzstoff hinzu, macht 30 Doppelstunden Theorie. Der Umfang hängt hier vom Vorbesitz und von dessen Dauer ab und steht in Anlage 5 FahrschAusbO. Die Sätze stehen weiter unten auf dieser Seite.
Diesen Pflichtumfang schreibt die Ordnung für keine andere Klasse in gleicher Höhe vor.
Bei den Theoriestunden liegt die Klasse D auf Rang 1 von 20. Keine Klasse verlangt mehr Theorieunterricht.
Die Behörde verlangt außerdem eine ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach § 12 Absatz 6 FeV und eine Schulung in Erster Hilfe über neun Unterrichtseinheiten nach § 19 Absatz 1 FeV. Beides muss vorliegen, bevor sie die Klasse D erteilt, und was es kostet, steht in keiner Vorschrift. Wer welchen Posten festlegt
Wie gut du sehen musst. Ein Sehtest genügt hier nicht. Verlangt sind 0,8 auf jedem Auge und 1,0 beidäugig, dazu normales Farbensehen und normales Gesichtsfeld. Eine Korrektur mit mehr als plus 8,0 Dioptrien ist nicht zulässig, außer mit Kontaktlinsen oder einer künstlichen Linse. Nachzulesen in § 12 Absatz 6 FeV, Anlage 6 Nummer 2. Die Bescheinigung darf bei der Antragstellung höchstens 2 Jahre alt sein.
Was dein Vorbesitz bei der Klasse D erspart
Alle Angaben in Fahrstunden zu 45 Minuten, die Grundausbildung mitgezählt. Der Unterschied ist erheblich: zwischen dem günstigsten und dem teuersten Satz liegen 67 Fahrstunden.
Zwei Jahre Vorbesitz sind die Schwelle. Wer sie abwartet, spart bei jeder Kombination Stunden, und zwar deutlich mehr, als das Warten kostet.
Was die Prüfung der Klasse D amtlich kostet
Die theoretische Prüfung kostet nach den Gebührennummern 401.1 und 401.3 zusammen 21,00 €. Die praktische Prüfung kostet nach Nummer 402.6 164,50 €. Dazu die Gebühren der Behörde für Antrag und Erteilung, für alle Klassen gleich: 40,80 € nach den Nummern 201 und 202.1.
Prüfungen der Klasse D im Jahr 2025
Damit stellt die Klasse D 0,9 Prozent aller praktischen Prüfungen in Deutschland und liegt auf Rang 11 der 18 Klassen, zu denen die Statistik eigene Zahlen ausweist.
Die Quote der Klasse D in jedem Bundesland
Die Spanne zwischen den Ländern ist größer als der Abstand zwischen guten und schlechten Jahren: Berlin liegt bei 31 Prozent, Thüringen bei 14 Prozent.
Wie sich die Klasse D seit 2016 entwickelt hat
Häufige Fragen zur Klasse D
- Ab welchem Alter gilt die Klasse D?
- 24 Jahre, abgestuft bis 20 Jahre je nach Grundqualifikation oder Berufsausbildung
- Was darf ich mit der Klasse D fahren?
- Mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Keine Längenbegrenzung. Anhänger bis 750 Kilogramm. Eingeschlossen sind außerdem die Klassen D1.
- Wie viele fallen bei der Klasse D durch?
- Von 16.256 praktischen Antritten wurden 3.864 nicht bestanden, das sind 24 Prozent.