
Schleswig-Holstein
Fahrerlaubnisbehörden in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein entscheidet deine Meldeadresse über die Behörde
Über deinen Führerschein entscheidet in Schleswig-Holstein eine von 15 Fahrerlaubnisbehörden, verteilt auf 15 Anlaufstellen. Welche das ist, entscheidet deine Meldeadresse, nicht die Entfernung. 11 der 15 sitzen bei einem Kreis, die übrigen bei einer kreisfreien Stadt.
- Anteil an Deutschland
- 15 von 459 Behörden bundesweit, also 3 Prozent.
- Wonach du suchst
- Nach der Postleitzahl. Schleswig-Holstein verteilt 469 davon auf seine Behörden, allein 69 auf den Kreis Rendsburg-Eckernförde.
- Woran du sie erkennst
- Am Behördenkennzeichen in Feld 4c deines Führerscheins. In Schleswig-Holstein beginnen alle mit "F 010".
- Was überall gleich ist
- Der Gebührentarif des Bundes. Der Umtausch kostet in Schleswig-Holstein wie überall 25,50 €. Verschieden sind nur die Auslagen und die Bearbeitungszeit.
Schritt 1
Dein Wohnsitz
Deine Meldeadresse in Schleswig-Holstein entscheidet, nicht der Arbeitsort.
Schritt 2
Kreis oder kreisfreie Stadt
11 der 15 Behörden führen ihn im Namen.
Schritt 3
Fahrerlaubnisbehörde
15 Behörden in Schleswig-Holstein, mit 15 Anlaufstellen.
Schritt 4
Ihre Gebührenordnung
Tarif des Bundes plus eigene Auslagen.
Die Kette endet bei einer der 15 Behörden des Landes, und erst dort entsteht der Betrag, den du zahlst.
Anschriften und Kontakte in Schleswig-Holstein
Prüfungsergebnisse in Schleswig-Holstein
Im Berichtsjahr wurden in Schleswig-Holstein 38.263 theoretische und 33.298 praktische Prüfungen der Klasse B abgenommen. Nicht bestanden wurden 41 Prozent der theoretischen und 36 Prozent der praktischen Prüfungen.
Der Bundeswert liegt bei 41 Prozent in der Praxis. Schleswig-Holstein liegt damit darunter.
Zuständig ist die Behörde deines Wohnsitzes, nicht die nächstgelegene. Welche Gebühr sie im Einzelfall erhebt, richtet sich nach dem Gebührentarif und den Auslagen nach Paragraf 2 GebOSt. Dies ist kein amtliches Angebot. Verbindlich ist allein die Auskunft der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.